Gemeindenachrichten vom 5. Dezember 2025

Christbaumverkauf und Weihnachtsmärt in Beinwil (Freiamt)

Am Freitag, 12. Dezember 2025 von 16.30 bis 20.00 Uhr findet der Christbaumverkauf und Weihnachtsmärt in Beinwil (Freiamt) statt. Der Weihnachtsmärt wird am Freitag um 16.30 Uhr mit dem Singen des eigens einberufenen Schülerchors eröffnet. 

Beim anschliessenden Christbaumverkauf steht ein grosses Angebot an einheimischen Christbäumen aus der Region bereit. Die weihnachtliche Atmosphäre wird durch einige Marktstände mit lokalem Handwerk bereichert. Für das leibliche Wohl werden verschiedene kulinarische Köstlichkeiten angeboten. Am Samstag, 13. Dezember 2025 findet zusätzlich ein Christbaumverkauf von 09.00 bis 11.00 Uhr statt. 

Die Schule Beinwil, die lokalen Aussteller und der Gemeinderat freuen sich auf einen schönen Dorfanlass.

 

Geschlossene Verwaltung am Montag, 8. Dezember 2025

Am Montag, 8. Dezember 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund Maria Empfängnis geschlossen. Ab Dienstag, 9. Dezember 2025, ist die Gemeindeverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet.

Bei Todesfällen erreichen Sie uns am Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr auf der Pikettnummer 056 668 23 63

Wir wünschen der Bevölkerung einen schönen Feiertag.

 

10-jähriges Arbeitsjubiläum Nicole Hippenmeyer

Nicole Hippenmeyer hat am 1. Dezember 2015 die Stelle als Leiterin der Abteilung Finanzen bei der Gemeinde Beinwil (Freiamt) angetreten und feierte am 1. Dezember 2025 ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum. 

Nicole Hippenmeyer leitet die Abteilung Finanzen mit ihrem Fachwissen und ihrer wertvollen Erfahrung mit viel Engagement. Gemeinderat und Gemeindepersonal danken Nicole Hippenmeyer für ihren treuen und vielseitigen Einsatz herzlich und freuen sich auf die weitere gute Zusammenarbeit. Zudem wünschen wir Nicole Hippenmeyer bei der täglichen Arbeit weiterhin viel Freude, sowie beste Gesundheit und Zufriedenheit.

 

Steuerkommission - Demission von Steuerkommissionsmitglied Edith Nietlispach-Galliker

Edith Nietlispach-Galliker hat beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die vorzeitige Demission als Mitglied der Steuerkommission beantragt. Die Demission erfolgt aus persönlichen und beruflichen Gründen.

Die Gemeindeabteilung des DVI hat das Gesuch geprüft und der Demission auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben.

Eine Ersatzwahl findet am 8. März 2026 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 23. Januar 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. 

 

Gemeinderat - Demission von Guido Wigger als Gemeinderat und Vizeammann; Demission von Jürg Barmettler als Gemeinderat

Jürg Barmettler und Guido Wigger haben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die vorzeitige Demission als Mitglied des Gemeinderates beantragt. Die Demissionen erfolgen aus persönlichen Gründen.

Die Gemeindeabteilung des DVI hat die beiden Gesuche geprüft und der Demissionen auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben.

Die Ersatzwahlen finden am 8. März 2026 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 23. Januar 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Bewilligte Einzelanlässe

Rorate

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 07.00 – 10.00 Uhr

Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil

Veranstalter: Frauenverein Beinwil (Freiamt) 

 

Christbaumverkauf und Weihnachtsmärt

Freitag, 12. Dezember 2025, 16.30 – 02.00 Uhr

Samstag, 12. Dezember 2025, 09.00 – 11.00 Uhr

Ortsangabe: Schulanlage Beinwil

Veranstalter: Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt) 

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen