Blankoabstimmungstermine 2021:
- 7. März 2021
- 13. Juni 2021
- 26. September 2021
- 28. November 2021
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Stellvertretung
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Die überwiegende Zahl der Stimmberechtigten stimmt und wählt brieflich. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder über den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antwortcouvert rechtzeitig auf die Post bringen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Sie dürfen Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne werfen.