Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Sie möchten von Beinwil (Freiamt) wegziehen?

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei den Einwohnerdiensten Beinwil (Freiamt) oder unter via E-Umzug abmelden. Bitte geben Sie uns die neue Wohnadresse sowie das Wegzugsdatum bekannt. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte mind. 1 Monat im Voraus Kontakt mit uns auf, füllen das Formular "Abmeldung ins Ausland mit Vollmachtserklärung" aus und retournieren es an die Einwohnerdienste.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Abmeldung mitbringen:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Wegzug nichts vergessen geht.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 18.30 Uhr

Bitte beachten Sie auf der Startseite allfällige Anpassungen der Öffnungszeiten!