Beinwil (Freiamt) bezieht den Strom durch die Elektra. Ausnahmen, welche über das EFA Muri laufen: Horben, Unterhorben, Mariahalden, Galizzi, Oberbrand, Unterbrand (inkl. Ferienhaus), Stotzbrand, Tschöpli, Bäretshalde
Externe Stellen
Abwasserverband Reuss-Schachen
Dammweg 1
5634 Merenschwand
Regionales Betreibungsamt
Bremgartenstrasse 12
5643 Sins
KIP Ingenieure und Planer AG
HP Knoblauch Ingenieur Geometer AG
Caspar Wolf-Weg 5
5630 Muri
Brunnenmeister
Stephan Bucher
079 462 70 14
Brunnenmeister-Stv.
Raphael Gürber
079 550 24 16
Drehscheibe Gesundes Freiamt
Luzernerstrasse 16
5630 Muri AG
Round Table
Elternbildung Bezirk Muri
Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7a
5630 Muri
Lindenberg Energie GmbH
Oberebersol 16
6276 Hohenrain
Gemeindeförster, Revier Nr. 656, "Reuss-Lindenberg"
Wiss Tobias
Oberdorf 13
5636 Benzenschwil
Förster für den Staatswald Horben, Revier Nr. 641, "Muri-Aristau-Staat"
Eichenberger Oliver
079 845 20 20
ATTRAKTIVE STANDORTE, VIELFÄLTIGE LEBENDIGKEIT, IDEALE BEDINGUNGEN.
Das Freiamt hat einiges zu bieten. Nebst der zentralen Lage mitten in der Schweiz mit Verkehrsanbindungen in alle Himmelsrichtungen bietet es attraktive Möglichkeiten für die erfolgsorientierte und vernetzte Wirtschaft. Ebenso auch für einen individuellen vielfältigen Lebensmittelpunkt.
Friedensrichteramt Bezirk Muri AG
Kreis XIII
Bernhard Leuppi
Postfach 80
5630 Muri
Die Regionalpolizei Muri führt das Fundbüro für alle 18 Gemeinden im Repol Muri Gebiet.
Regionalpolizei Muri
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
Das Grundbuchamt Wohlen ist für die Bezirke Bremgarten, Lenzburg und Muri zuständig.
Grundbuchamt
Wilstrasse 2
5610 Wohlen
Jagdaufseher
Bucher Stephan
5637 Beinwil (Freiamt)
079 438 64 73
Jagdaufseher-Stv.
Brunner Florian
5637 Beinwil (Freiamt)
079 862 93 15
Jugend-, Ehe- und Familienberatung
Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7a
5630 Muri
- Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
- Beratungsformen: Telefon, Mail, Video
- Momentan keine persönlichen Gespräche in der Beratungsstelle und Hausbesuche (Ausnahmen in dringenden Fällen, in Absprache)
Kantonspolizei Muri
Kirchbühlstrasse 1
5630 Muri
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Bezirk Muri
Seetalstrasse 7
5630 Muri
Haas Hans Ulrich
Sonneri 644
5637 Beinwil (Freiamt)
Mütter- und Väterberatung Bezirk Muri
Bahnhofstrasse 7B
5630 Muri
Tel. 056 664 11 52
Fax 056 664 37 11
E-Mail info.mvb@familienberatung-muri.ch
Mütter- und Väterberatung
Frau Claudia Züttel
Bahnhofstrasse 7B
5630 Muri
- Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
- Beratungsformen: Telefon, Mail
- Keine Hausbesuche und persönlichen Gespräche in der Beratungsstelle in Muri und in den Gemeinden (Ausnahmen in dringenden Fällen, in Absprache)
Pilzkontrolleure
Guglielmo Jolanda
Im Itenhard 11
5620 Bremgarten
056 633 46 81
079 670 60 81
E-Mail
Wagner Ewald
Belvédèrestrasse 12
5621 Zufikon
056 633 39 42
079 407 42 00
E-mail
Pro Infirmis setzt sich ein für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. Als grösste Fachorganisation der Schweiz erbringt Pro Infirmis vielseitige Dienstleistungen für Betroffene und deren Angehörige.
Pro Infirmis
Beratungsstelle Aarau
Bahnhofstrasse 28
5001 Aarau
Tel. Zentrale 058 775 10 50
Tel. direkt 058 775 10 51
Pro Senectute Aargau
Beratungsstelle Bezirk Muri
Luzernerstrasse 16
5630 Muri
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Zentralstrasse 17
5610 Wohlen
RFO Muri-Boswil
Strebel Herbert
5630 Muri
Regionalpolizei Muri
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
056 416 04 00
muri.posten@repol.ag.ch
Regionalpolizei Muri Aussenstelle Sins
Luzernerstrasse 18
5643 Sins
056 416 04 10
muri.posten@repol.ag.ch
Öffnungszeiten Muri:
Mo: 09.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Uhr
Di, Mi, Do: 09.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
Fr: 08.00 – 15.00 Uhr (durchgehend)
Öffnungszeiten Sins:
Mo - Do: 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 11.45 Uhr
Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung
Spitex Muri und Umgebung
Marktstrasse 8
5630 Muri
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten
Kloster-Südflügel
Seetalstrasse 8
5630 Muri
Gemeindesteueramt Beinwil (Freiamt)
c/o Regionales Steueramt Merenschwand
Rütistrasse 9
Postfach 176
5634 Merenschwand
Schalterbesuche Steueramt Merenschwand
Um Fragen oder Anliegen persönlich am Schalter des Steueramtes Merenschwand zu klären, bitten wir Sie, vorgängig beim Steueramt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Die Fachpersonen inkl. Telefonnummern finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Merenschwand unter https://www.merenschwand.ch/gemeinde/verwaltung/abteilungen/steueramt.html/92
Postanschrift
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Strassenverkehrsamt
Postfach 1
5001 Aarau
Adresse
Länzert 2
5503 Schaffisheim
Tagesfamilien Vermittlung
Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7A
5630 Muri
Mobil 079 555 03 09
Telefon 056 664 37 69
Telefax 056 664 37 11
info.tagesfamilien@familienberatung-muri.ch
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Form
Die Errichtung eines Vorsorgeauftrages ist an Formvorschriften gemäss Art. 361 ZGB geknüpft. Es gibt folgende zwei Möglichkeiten, einen Vorsorgeauftrag zu erfassen:
- Vorsorgeauftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet
- Vorsorgeauftrag durch einen Notar öffentlich beurkunden
Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Es können auch Einzelaufgaben übertragen werden und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilt werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrages kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat, eine Rechtsberatungsstelle oder beispielsweise die Pro Senectute oder die Caritas beizuziehen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegt werden (Die KESB erhebt für die Hinterlegung eine einmalige Gebühr von Fr. 150.–). Diese Hinterlegung ist jedoch nicht zwingend. Wichtig ist, dass man die Errichtung und den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt des Bezirks Muri in einer zentralen Datenbank registrieren lässt. Das heisst, jede Person kann frei wählen, wo sie den Vorsorgeauftrag aufbewahren möchte. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Hinterlegung des Vorsorgeauftrages bei der Gemeinde nicht möglich ist. Jedoch können Sie uns schriftlich mitteilen, wo ihr Vorsorgeauftrag hinterlegt ist.
Eintritt des Vorsorgefalles
Erhält die KESB Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit prüft sie den Vorsorgeauftrag und stellt dessen Wirksamkeit fest. Ist im Vorsorgeauftrag die Entschädigung für die Leistungen der beauftragten Person nicht geregelt, so kann die KESB einen angemessenen Betrag festlegen.
Sind die Interessen der den Vorsorgeauftrag erteilenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so muss die KESB von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person prüfen, ob behördliche Massnahmen notwendig sind. Sie kann der beauftragten Person Weisungen erteilen, diese zur Einreichung eines Inventars, zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichten oder ihr die erteilten Befugnisse teilweise oder ganz entziehen.
Vollmacht
Ähnliche Wirkungen wie ein Vorsorgeauftrag hat eine Vollmacht. Eine Vollmacht gilt grundsätzlich jedoch bereits ab ihrer Erteilung. Falls die Vertretung jedoch erst ab Eintritt der eigenen Urteilsunfähigkeit möglich sein soll, ist es seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts nicht mehr möglich, dies mittels Vollmacht zu regeln. Zudem sind insbesondere Banken häufig nicht mehr bereit Vollmachten zu akzeptieren, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig geworden ist.
Stephan Bucher
Leiter Werkdienst und Brunnenmeister
Wiggwil 3b
5637 Beinwil (Freiamt)
Zivilschutzorganisation Freiamt
Zivilschutzstelle
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
www.zso-freiamt.ch
ZS-Kdt und Leiter Zivilschutzstelle: Michael Stocker 076 325 95 40 / michael.stocker@zso-freiamt.ch
ZS-Kdt Stv. und Stv. Leiter Zivilschutzstelle: Peter Steinmann 076 382 39 67 / peter.steinmann@zso-freiamt.ch
ZS-Kdt Stv. (Milizpersonal): Marco Steinmann marco.steinmann@zso-freiamt.ch und Peter Fähndrich peter.faehndrich@zso-freiamt.ch
Wo Sie welche Zivilstandsdokumente bestellen müssen, hängt davon ab, welche Art von Dokument Sie brauchen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Regionales Zivilstandsamt
Seetalstrasse 6
5630 Muri