Mai 2025

Abstimmungen und Wahlen
Mitteilung vom: 18.05.2025

Kantonale Abstimmungen vom 18.05.2025

Baugesuch
Mitteilung vom: 15.05.2025

Bauherrschaft:     Villiger Daniel und Jacqueline, Kreuzäcker 6a, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:  Bütler Elektro Telecom AG, Pilatusstrasse 41, 5630 Muri

Bauobjekt:            Photovoltaikanlage Aufdach (ohne Profilierung)

Bauplatz:              Kreuzäcker 6a

Zone:                    Dorfzone

Parzelle:                71

Öffentliche Auflage vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

                                                                                    

Gemeindenachrichten vom 16. Mai 2025
Mitteilung vom: 14.05.2025

Prüfung Jahresrechnung 2024

Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt) auftragsgemäss geprüft. Die Prüfung erfolgte am 24. April 2025. 

Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den Rechnungsabschlüssen 2024, der
Kurzanalyse und der Wertung des Gemeinderates. Es wurde insbesondere die tadellose Führung der Buchhaltung und die Qualität der Belege gelobt. Die Fiko dankt den Behörden von Beinwil (Freiamt), insbesondere der Finanzabteilung und dem Gemeinderat, für die lückenlose Bereitstellung aller notwendigen Informationen.

 

Leerwohnungszählungen

Per 1. Juni 2025 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2025 nicht belegt aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2025 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. 

Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.

Information über den aktuellen Stand Projekt Sanierung / Ersatzneubau Mehrzweckgebäude
Mitteilung vom: 14.05.2025

Die Gemeindeversammlung vom November 2023 hat den Gemeinderat per Kredit beauftragt, die Situation zum Mehrzweckgebäude und die Möglichkeiten einer Sanierung, Ersatz oder Erweiterungsbau vertiefter zu prüfen und Vorprojektstudien erarbeiten zu lassen.

Der Auftrag wurde an Stöckli & Partner Baumanagement AG, Merenschwand vergeben. Zur exakteren Planung, Analyse und Kostenerhebung wurden zusätzliche Gutachten in folgenden Bereichen eingeholt: 

  • Geologische Erhebungen und Baugrundbericht
  • Brandschutzberatung für Vorprojektstudien
  • Statische Beratungen und Analyse der Erdbebenstatik für Vorprojektstudien
  • Digitales Höhenmodell des Gesamt-Grundstückes in Höhenkurven.

Zusätzlich hat die Gemeinde bei den Vereinen, der Schule und weiteren Anspruchsgruppen als Basis der Bedürfniserhebung deren individuelle Bedürfnisse abgeholt. Die Architekten setzten sich mit dem Grundstück, dem Bestand und den Qualitäten desselben detailliert auseinander und berücksichtigten die Vorgaben der rechtsgültigen BNO.

In den vorgeschlagenen Varianten werden die (Raum-) Bedürfnisse aus den Erhebungen, die Vorgaben des Bundesamtes für Sport (BASPO) sowie Vorgaben an hindernisfreies Bauen bestmöglich berücksichtigt. Die vorliegende Studie beinhaltet drei Varianten (Sanierung, Neubau Einfachturnhalle, Neubau Doppelturnhalle), zeigt die Baumassenverteilung der zu realisierenden Flächen, die Situierung des Baukörpers, mögliche Nutzungsformen und ein mögliches architektonisches Erscheinungsbild. Für alle Varianten wurden die Finanzierbarkeit und die Auswirkungen auf die Finanzplanung modelliert. 

Informationsveranstaltung

Die Bevölkerung wird zur Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 25. Juni 2025, 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, eingeladen. Anlässlich dieser Veranstaltung werden der Bevölkerung die Resultate der Projektstudie präsentiert.

Im Anschluss wird an der Wintergemeindeversammlung vom 21. November 2025 der Projektierungskredit traktandiert und zur Abstimmung gebracht. In diesem Zusammenhang wird der Entscheid gefällt, welche Stossrichtung weiterverfolgt werden soll.

Gemeindenachrichten vom 9. Mai 2025
Mitteilung vom: 07.05.2025

Trinkwasserkontrolle

Im Rahmen des ordentlichen Kontrollauftrags hat das analytische Laboratorium Bachema AG, Schlieren, am 17. April 2025 aus den beiden Reservoirs „Schürboden“ und „Gableri“ sowie an drei frei zugänglichen Stellen des Versorgungsnetzes der Gemeinde (Unterdorf und Wallenschwil) Trinkwasserproben entnommen.

Gemäss dem zugestellten Untersuchungsbericht vermochten sämtliche Proben die gesetzlichen Anforderungen einwandfrei zu erfüllen. Die Nitratmessung ergab eine Belastung von 18,9 mg/L NO3. Dieser Wert ist erneut optimal und liegt unter dem angestrebten Qualitätsziel von 25 mg/L NO3. Der zulässige Toleranzwert beträgt 40 mg/L NO3. 

 

Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2025

Am Mittwoch, 18. Juni 2025, findet um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle die Gemeindeversammlung statt. Es werden den Stimmberechtigten folgende Traktanden zur Beschlussfassung unterbreitet:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  4. Kreditabrechnung Regionales Überlaufkonzept (RÜK) ARA Reuss-Schachen
  5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an
    5.1     Neufeldt Willi, deutscher Staatsangehöriger
    5.2     Suthan Suith, sri-lankischer Staatsangehöriger
  6. Verschiedenes und Informationen 

 

Schwimmbecken füllen

Bitte informieren Sie vor dem Füllen eines Schwimmbeckens den Brunnenmeister Stephan Bucher unter 079 462 70 14. So kann der Wasserverbrauch im Gemeindenetz zuverlässig nachvollzogen und allfällige Störungen / Lecks ausgeschlossen werden.

 

Elternbildung Aargau

Immer wieder Tränen, wenn es ums Einschlafen, Zähneputzen oder TV ausschalten geht. Der Alltag wird von vielen Machtkämpfen mit den Kindern bestimmt. Oder das Kind kommt in die Pubertät. Es gibt viele Themen, die Eltern beschäftigen und herausfordern. Das ist ganz normal!

Kurse und Referate für Eltern geben Anregungen für den Alltag und laden zum Nachdenken ein. Auf der Website https://www.elternbildung-aargau.ch/ finden sich vielfältige Kurse und Referate für Eltern – vor Ort oder online.

April 2025

Baugesuch
Mitteilung vom: 24.04.2025

Bauherrschaft:     Cerutti Partner Generalunternehmung AG, Rosengartenstrasse 2, 6023 Rothenburg

Projektverfasser:  Cerutti Partner Architekten AG, Rosengartenstrasse 2, 6023 Rothenburg

Bauobjekt:            Rückbau Gebäude 192 und 352, Neubau 4 Mehrfamilienhäuser mit Parking (Hof 3), Antrag um 

                             Ausnahmebewilligung für Attikageschoss

Bauplatz:              Chriesimatt, 7, 9 + 11, Mitteldorf 8

Zone:                    Dorfzone D (Gestaltungsplan Steinmatt)

Parzelle:                635, 977 - 979

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 5. Mai 2025 bis 3. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Geamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029
Mitteilung vom: 23.04.2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029 statt. Alle Behörden- und Kommissionsmitglieder sind in der Zwischenzeit schriftlich angefragt worden, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode wieder zur Wahl stellen. Folgende an der Urne zu wählende Kommissionsmitglieder stellen sich wieder zur Wahl:

Finanzkommission:

  • Markus Flühmann
  • Marco Buchs

Steuerkommission:

  • Christian Krummenacher
  • Silvia Villiger
  • Edith Nietlispach

Stimmenzähler Wahlbüro:

  • Beat Kathriner
  • Andrea Weber

Für keine weitere Amtsperiode kandidieren werden folgende Personen:

  • Felix Brunner, Mitglied Finanzkommission
  • Werner Häfliger, Präsident Steuerkommission
  • Erich Mathis, Stimmenzähler Wahlbüro
  • Josef Broch, Stimmenzähler Wahlbüro

Wie bereits im März 2025 mitgeteilt, wird Franziska Stenico, Vizeammann, nicht mehr zur Wahl antreten. Stefan Zemp, Gemeindeammann, René Küng, Gemeinderat, Jürg Barmettler, Gemeinderat und Guido Wigger, Gemeinderat, werden sich wieder zur Wahl stellen.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Der Gemeinderat ermuntert die Bevölkerung, die Möglichkeit zu nutzen, aktiv zur Gestaltung der Gemeinde beizutragen. Interessierte Einwohner können sich direkt bei der Gemeindekanzlei melden.

Gemeindenachrichten vom 25. April 2025
Mitteilung vom: 23.04.2025

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 / 2029

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029 statt. Alle Behörden- und Kommissionsmitglieder sind in der Zwischenzeit schriftlich angefragt worden, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode wieder zur Wahl stellen. 

Folgende an der Urne zu wählende Kommissionsmitglieder stellen sich wieder zur Wahl:

Finanzkommission:

  • Markus Flühmann
  • Marco Buchs

Steuerkommission:

  • Christian Krummenacher
  • Silvia Villiger
  • Edith Nietlispach

Stimmenzähler Wahlbüro:

  • Beat Kathriner
  • Andrea Weber

Für keine weitere Amtsperiode kandidieren werden folgende Personen:

  • Felix Brunner, Mitglied Finanzkommission
  • Werner Häfliger, Präsident Steuerkommission
  • Erich Mathis, Stimmenzähler Wahlbüro
  • Josef Broch, Stimmenzähler Wahlbüro

Wie bereits im März 2025 mitgeteilt, wird Franziska Stenico, Vizeammann, nicht mehr zur Wahl antreten. Stefan Zemp, Gemeindeammann, René Küng, Gemeinderat, Jürg Barmettler, Gemeinderat und Guido Wigger, Gemeinderat, werden sich wieder zur Wahl stellen.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Der Gemeinderat ermuntert die Bevölkerung, die Möglichkeit zu nutzen, aktiv zur Gestaltung der Gemeinde beizutragen. Interessierte Einwohner können sich direkt bei der Gemeindekanzlei melden.

 

Sprechstunde mit dem Gemeindeammann

Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 8. Mai 2025 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 1. Mai 2025 (056 668 18 60 oder Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht.

 

Verrechnung Hundetaxe 2025

Die Rechnungen für die Hundetaxen 2025 werden anfangs Mai 2025 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Beinwil (Freiamt) versandt. Wir bitten die Hundehalter/innen allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung 

oder Tod eines Hundes schnellstmöglich in der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden „Amicus“ vorzunehmen, um falsche Rechnungsstellungen zu vermeiden. 

 

Bäume und Sträucher jetzt schneiden – Frühlingsschnitt

Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bitten wir Grundstückbesitzer und Mieter die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen oder Signalisationen verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein und danken Ihnen für den Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Baugesuch
Mitteilung vom: 22.04.2025

Bauherrschaft:      Sibylle Selm, Grüth 401, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:   Bauherrschaft

Bauobjekt:             Neubau Schafstall (nachträglich)

Bauplatz:               Vorder-Grüth 406

Zone:                     Landwirtschaftszone

Parzelle:                 1012

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 28. April bis 27. Mai 2025 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Öffnungszeiten über Ostern
Mitteilung vom: 15.04.2025

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 17. April 2025, ab 17.30 Uhr bis und mit Montag, 21. April 2025, geschlossen. Am Dienstag, 22. April 2025 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. 

Bei Todesfällen erreichen Sie uns am Freitag und am Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr auf der Pikettnummer 056 668 23 63

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Osterfeiertage.

Gemeindenachrichten vom 17. April 2025
Mitteilung vom: 15.04.2025

Schulverwaltung

Wir freuen uns, mit Carmen Durrer, Mühlau per 1. August 2025 eine erfahrene Person für die Leitung der Schulverwaltung von Beinwil (Freiamt) mit einem Pensum von 35% begrüssen zu dürfen. Wir wünschen Carmen Durrer bereits heute einen guten Start. 

Bis zum 31. Juli 2025 wird Schulleiter Hans Engel diese Funktion weiterhin übernehmen. 

 

Einsatz während Amphibienwanderung

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grad über der Nullgrad-Grenze liegen, beginnen verschiedene Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) ihre Laichplätze aufzusuchen. Die in der Schweiz gefährdeten Amphibienarten legen auf ihrem Weg vom Winterquartier zum Laichgewässer Strecken von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern zurück. Dabei sind sie oft gezwungen, Wege und Strassen zu überqueren. Da die Tiere in der Nacht meist in grossen Zügen unterwegs sind, werden sie von den Fahrzeugen in Massen überrollt, was den Fortbestand der gesamtschweizerisch geschützten Tiere weiter gefährdet.

Jedes Jahr werden in der Schweiz von Amphibien-Freunden, SchülerInnen und weiteren fleissigen HelferInnen über hunderttausend Amphibien über die Strasse getragen. 

In Winterschwil übernimmt diese Aufgabe Sepp Moos. Der Gemeinderat dankt Sepp Moos und seinen Helfern des Natur- und Vogelschutzvereins Oberfreiamts herzlich für den Einsatz für die Amphibien. 

 

Sprechstunde mit dem Gemeindeammann

Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 8. Mai 2025 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 1. Mai 2025 (056 668 18 60 oder Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht.

Gemeindenachrichten vom 11. April 2025
Mitteilung vom: 08.04.2025

Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 17. April 2025, ab 17.30 Uhr bis und mit Montag, 21. April 2025, geschlossen. Am Dienstag, 22. April 2025 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. 

Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Osterfeiertage.

 

Verschiebung Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr von Freitag, 18. April 2025, wird aufgrund des Feiertages Karfreitag auf Donnerstag, 17. April 2025 vorverschoben. 

Wir bitten Sie, den Kehricht wie immer bis spätestens um 08.00 Uhr des Abfuhrtages bei den Sammelplätzen bereitzustellen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

 

Sprechstunde mit dem Gemeindeammann

Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 8. Mai 2025 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 1.Mai 2025 (056 668 18 60; Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht. 

Baugesuch
Mitteilung vom: 03.04.2025

Bauherrschaft:       Zehnder Anton und Franziska, Wiggwil 7, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:    Go Smart Solution AG, Langgass 7, 5244 Birrhard

Bauobjekt:             Dachsanierung, Photovoltaikanlage Aufdach (ohne Profilierung)

Bauplatz:               Wiggwil 7

Zone:                     Landwirtschaftszone/Weilerzone

Parzelle:                 826

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 14. April 2025 bis 14. Mai 2025 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 4. April 2025
Mitteilung vom: 02.04.2025

Bewilligte Einzelanlässe

Budgetparty

Samstag 5. April 2025, 20.00 – 04.00 Uhr

Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil (Freiamt)

Veranstalter: Jugendgruppe Beinwil (Freiamt) 

Palmenbinden

Samstag 12. April 2025, 09.00 – 12.00 Uhr

Ortsangabe: gedeckte Pausenhalle Beinwil (Freiamt)

Veranstalter: Kath. Pfarramt Beinwil (Freiamt) 

 

 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Hausherr Peter Paul, Unterhorben 8, 5637 Beinwil (Freiamt)

    Neueindeckung Steildach Scheune

    Unterhorben, Parzelle 346

     

  • Vimmob GmbH, Industrie Nord, 5643 Sins

    Projektänderung bewilligtes Einfamilienhaus: Neuer Balkon Obergeschoss, Absturzsicherungen, Verkleinerung Garage, Anpassungen Fenster und Nasszellen

    Chriesimatt 18, Parzelle 1009

     

  • Müller Raphael und Anelia, Friedhofweg 12, 6038 Gisikon 

    Projektänderung bewilligtes Einfamilienhaus: Neuer Balkon Obergeschoss, Absturzsicherungen, Verkleinerung Garage, Anpassungen Fenster und Nasszellen

    Chriesimatt 16, Parzelle 1008

     

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen abgewiesen:

  • Plüss Urs und Brigitte, Wiggwil 7b, 5637 Beinwil (Freiamt)

    Maschendrathzaun (nachträgliches Gesuch)

    Wiggwil 7b, Parzelle 824

März 2025

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau
Mitteilung vom: 28.03.2025

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. 

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.


Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen