Im Kanton Aargau gilt die Gefahrenstufe 4 von 5: Es besteht grosse Waldbrandgefahr. Es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Kanton Aargau gilt die Gefahrenstufe 4 von 5: Es besteht grosse Waldbrandgefahr. Es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten
Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
• Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.
Nutzung von Gewässern
Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen
Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.
Umgang mit Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane etc.) im und um den Wald verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.
Sorgsamer Umgang mit Wasser
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde die Bevölkerung, mit dem Wasser achtsam und verantwortungsvoll umzugehen. Mit folgenden Tipps kann der Wasserverbrauch im Alltag reduziert werden:
Wasser sparen im Garten:
Rasenplätze/Grünanlagen sollen nur noch reduziert bewässert werden. Zudem bitten wir Sie, das Abspritzen von Hausvorplätzen, Terrassen und Balkonen auf ein Minimum zu beschränken. Für die Bewässerung von Gärten empfiehlt sich zudem das Sammeln von Dach- und/oder Meteorwasser. Eine Regentonne im Garten fängt einige Liter auf. Das Meteorwasser fällt kostenlos und ist somit die ideale Lösung, um etwas Wasser im eigenen Garten zu sparen.
Duschen statt Baden:
Beim Baden werden durchschnittlich etwa 150 bis 200 Liter Wasser benötigt, während beim Duschen lediglich etwa 60 bis 80 Liter verbraucht werden. Entsprechend wird empfohlen zu duschen statt zu baden.
Achtsamer Umgang im Badezimmer:
Lassen Sie beispielsweise beim Zähneputzen und Rasieren das Wasser nicht ungenutzt in den Abfluss laufen. Beim Händewaschen kann beim Einseifen der Hände ebenfalls das Wasser abgestellt werden. Häufig reicht es, die kleine Toilettenspülung zu betätigen.
Sparprogramme der Waschmaschinen und Geschirrspüler:
Viele moderne Waschmaschinen und Geschirrspüler haben ein Sparprogramm, bei dem Wasser gespart werden kann. Entsprechend sollte ein solches Programm möglichst bevorzugt verwendet werden. Bei Wäsche, die nicht stark verschmutzt ist, kann zudem auf das Schnellprogramm der Waschmaschine zurückgegriffen werden.
Wasser sparen bei Geschirr und Obst waschen:
Auch in der Küche sollte fliessendes Wasser möglichst vermieden werden. Geschirr sollte am besten im Becken und Salat, Obst und Gemüse in einer Schüssel gewaschen werden. Beim Waschen kann das fliessende Wasser abgestellt werden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Vorsicht beim Feuern im Freien – per sofort gilt Gefahrenstufe 3 im Kanton Aargau
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Ab sofort gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 ("erhebliche Waldbrandgefahr").

Keine veränderten Öffnungszeiten während den Sommerferien
Während den Schulsommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 bleiben die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unverändert.
Die Abteilung Finanzen ist vom 20. bis 31. Juli 2026 nur reduziert erreichbar. Bei der Gemeindekanzlei und den Einwohnerdienste gibt es keine Einschränkungen.
Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Sommerferien.
Freilichttheater Beinwil (Freiamt) – Bewilligung
Einschränkungen vom 4. August bis 5. September 2026
Der Gemeinderat hat dem Verein St. Burkard für das Freilichttheater „Keis Wunder – es Wunder“ für die Gesamtdauer vom 4. August bis 5. September 2026 folgende Bewilligungen gesprochen:
Aufgrund der Veranstaltung kann es für die Anwohner im Gebiet Farbweg, Unterdorf, Oedlihof und Kirchfeld zu Einschränkungen kommen.
Während der Spielzeit von 18.30 – 20.00 Uhr (Dienstag bis Samstag) bzw. 15.30 – 17.00 Uhr (Sonntag) wird der sogenannte Theaterweg (Farbweg ab Abzweigung Rösslimatt – Linde bei der „Widme“ - Oedlihof – Unterdorf) für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:
Casarano Carlo und Gabriella, Farbweg 3B, 5637 Beinwil (Freiamt)
Betonmauer und Sichtschutz
Farbweg 3B, Parzelle 195
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde die Bevölkerung, mit dem Wasser achtsam und verantwortungsvoll umzugehen.
Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen, reduzieren Sie den Wasserverbrauch im Haushalt und giessen Sie Pflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden – idealerweise mit Regenwasser.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 17. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung, ergriffen werden.
Ablauf Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2026.
Gemeinderatssitzung
Am 29. Juni 2026 findet die letzte Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien statt. Die nächste Sitzung nach den Ferien findet am 10. August 2026 statt.
Projektauflage Sanierung K350 Ortsdurchfahrt bis Feld
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle des Sanierungsprojektes K350 Ortsdurchfahrt bis Feld liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG), basierend auf der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, noch bis am 14. Juli 2026 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei auf.
Es gibt keine Einschränkungen der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien.
Abstimmungsresulate Bund und Kanton
Strassenbeleuchtung – neue Abschaltzeiten
Der Gemeinderat hat folgende Änderung der Abschaltzeiten der öffentlichen Strassenbeleuchtung beschlossen:
Sonntag bis Donnerstag
Abschaltung um 23.30 Uhr
Freitag und Samstag
Abschaltung um 00.30 Uhr
Entlang der Kantonsstrasse K350 bleibt wie bis anhin jede zweite bzw. dritte Strassenlaterne durchgehend beleuchtet. Auch im Kreuzungsbereich und bei Fussgängerquerungen bleibt die Strassenbeleuchtung ständig aktiv und schaltet nicht ab.
Bauherrschaft: Jenni Marcel, Vorder-Grüth 308, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: Holzsystem Planung Meier GmbH, Kestenbergstrasse 16, 5642 Mühlau
Bauobjekt: Umbau Wohnhaus
Bauplatz: Vorder-Grüth 308, 5637 Beinwil (Freiamt)
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 383
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 15. Juni bis 14. Juli 2026, während den ordentlichen Schalter-öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt (Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt):
Dienstag, 23. Juni 2026, 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Muri
Traktanden:
1. Begrüssung, allg. Informationen, Ablauf der Sitzung
2. Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 24. Juni 2025
Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 13. Januar 2026
3. Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Budget 2027 GBZ Freiamt
6. Orientierungen: ZSO / RFO
7. Verschiedenes, Umfrage
8. Termine 2026/2027
Auflage: Die Unterlagen inkl. Rechnung 2025/Budget 2027 liegen bei den entsprechenden Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden vom 09. – 23. Juni 2026 öffentlich zur Einsicht auf.
Inbetriebnahme Stufenpumpwerk Steiggi
Die Wasserversorgung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) ist künftig besser gegen Engpässe und Notlagen abgesichert. Mit der Inbetriebnahme des neuen Stufenpumpwerks Steiggi am 20. Mai 2026 konnte ein wichtiger Meilenstein für die Versorgungssicherheit erreicht werden.
Bereits in der generellen Wasserversorgungsplanung aus dem Jahr 2008 war ein Defizit in der Versorgungssicherheit festgestellt worden. In den darauffolgenden Jahren prüfte die Gemeinde verschiedene Möglichkeiten für einen Zusammenschluss mit umliegenden Wasserversorgungen. Dabei erwies sich ein Netzverbund mit der Wasserversorgungsgenossenschaft Auw als die sinnvollste und nachhaltigste Lösung.
Im Jahr 2024 wurden die Gespräche mit der Wasserversorgungsgenossenschaft Auw sowie den betroffenen Grundeigentümern aufgenommen. Ziel war die Realisierung eines Netzverbunds mit einem neuen Stufenpumpwerk im Gebiet Steiggi. Der dafür notwendige Verpflichtungskredit wurde anschliessend von der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 bewilligt.
Nachdem im Juni 2025 die Baubewilligung erteilt worden war, konnte im Januar 2026 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Trotz einiger Herausforderungen während der Bauphase wurde das Projekt termingerecht abgeschlossen und das Stufenpumpwerk erfolgreich in Betrieb genommen.
Die neue Anlage ermöglicht es, in Notsituationen Wasser vom Reservoir Tan in Auw auf einer Höhe von 547.64 m ü. M. bis ins Reservoir Gableri in Beinwil (Freiamt) auf 671.50 m ü. M. zu fördern. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den Wasserüberlauf aus Beinwil (Freiamt) an die Wasserversorgungsgenossenschaft Auw abzugeben. Damit profitieren beide Gemeinden von einer Zusammenarbeit.
Die Inbetriebnahme wurde im kleinen Rahmen mit einem gemeinsamen Apéro gefeiert. Der Gemeinderat Beinwil (Freiamt) dankt allen beteiligten Personen, Unternehmen und Behörden für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit während der Planung und Umsetzung des Projekts.
Bauherrschaft: Marcel Küng AG, Unterdorf 11, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: Stöckli & Partner Baumanagement AG, Bremgartenstrasse 11, 5634 Merenschwand
Bauobjekt: Projektänderung Neubau Gewerbegebäude
Bauplatz: Unterdorf 13
Zone: Gewerbezone
Parzelle: 88
Öffentliche Auflage vom 8. Juni bis 7. Juli 2026, während den ordentlichen Schalter-öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle mit folgenden Traktanden statt:
Genehmigung Protokolle
1.1 Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Oktober 2025
1.2 Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können vom 3. Juni bis 16. Juni 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Vollversion der Rechnung 2025 liegt ebenfalls zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Öffnungszeiten Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Mittwoch, 3. Juni 2026, ab 11.30 Uhr bis und mit Sonntag, 7. Juni 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen erreichen Sie uns am Donnerstag und Freitag jeweils von 09.00 – 11.00 Uhr auf der Pikettnummer 056 668 23 63.
Am Montag, 8. Juni 2026, haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen der Bevölkerung einen erholsamen Feiertag.
Baubewilligungen Mai
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:
Müller Daniel und Nichini-Müller Angela, Brandweg 2, 5637 Beinwil (Freiamt)
Erweiterung und Modernisierung Zweifamilienhaus
Brandweg 2, Parzelle 8
Bauherrschaft: Egli Bruno, Mitteldorf 5a, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: Holzsystem-Planung Meier, Kestenbergstrasse 16, 5642 Mühlau
Bauobjekt: Überdachung Terrasse und Garageneinfahrt
Bauplatz: Mitteldorf 5a
Zone: Dorfzone
Parzelle: 165
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Juni 2026, während den ordentlichen Schalter-öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Öffnungszeiten Pfingsten
Am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Notfällen, insbesondere Todesfällen, erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 von 9.00 – 11.00 Uhr.
Ab Dienstag, 26. Mai 2026, haben wir wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Vandalismus (Sprayereien) im Dorf
Am Wochenende vom 25. und 26. April 2026 und in der ersten Maiwoche wurden diverse Robidog-Behälter im Gemeindegebiet Beinwil (Freiamt) versprayt. Auch Verkehrsschilder blieben nicht verschont. Der Gemeinderat reichte bereits einen Strafantrag gegen unbekannt ein.


Wer sachdienliche Hinweise zur Täterschaft geben kann, meldet dies bitte der Gemeindekanzlei Beinwil (Freiamt) (Tel. 056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) oder direkt bei der Regionalpolizei Muri.
Der Gemeinderat dankt für jeden Hinweis.
Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
WhatsApp-Kanal

Scannen Sie diesen QR-Code mit der Kamera,
um diesen Kanal anzusehen oder ihm zu folgen.
Telefon
056 668 18 60
E-Mail
gemeindekanzlei@beinwil.ch
Montag 08.00 – 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Dienstag 08.00 – 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Donnerstag 14.00 – 18.30 Uhr
Morgen geschlossen
Freitag 08.00 – 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen