Aktuelles

März 2025

Gemeindenachrichten vom 21. März 2025
Mitteilung vom: 19.03.2025

Rechnungsabschluss 2024 der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt) 

Bei ausgewiesenen Gesamtaufwendungen von CHF 4‘477‘596 stehen Erträge von CHF 4‘506‘241 gegenüber. Nach Abzug des Finanzaufwandes von CHF 36'942 und der Zurechnung des Finanzertrages von CHF 511'155 verbleibt ein Ertragsüberschuss (operatives Ergebnis) von CHF 502'858. Durch die Einlage in die Vorfinanzierung für die Strassensanierung K350 (ausserordentlicher Aufwand) von CHF 502'858 resultiert ein Gesamtergebnis von CHF 0.00.

Unser gutes operatives Ergebnis von CHF 502'828 basiert auf folgenden Komponenten:

  • Eine erfreuliche Steuerentwicklung der Einkommens- und Vermögenssteuern des Rechnungsjahres trotz reduzierten Steuerfuss
  • Aufgrund des positiven Zinsumfeldes im Jahr 2024 konnte ein hoher Finanzertrag auf den Finanzanlagen erzielt werden
  • Das aussergewöhnlich gute Finanzierungsergebnis ist insbesondere auf den Verkauf des Teilstückes der Parzelle 738 zurückzuführen

Im Detail liegen die Einkommenssteuern Rechnungsjahr um CHF 105'790, die Vermögenssteuern Rechnungsjahr um CHF 73'674 über Budget. Die Quellensteuern natürliche Personen sowie die Gewinnsteuern juristische Personen bewegen sich ebenso über den Budget-Annahmen 2024. Hingegen sind die Einkommens- und Vermögenssteuern der Vorjahre deutlich unter den Erwartungen geblieben.

Somit liegt der Gesamtsteuerertrag der allgemeinen Gemeindesteuern bei rund CHF 3.5 Mio. und entspricht damit fast exakt dem budgetierten Betrag.

Bei den Sondersteuern liegen die Nach-/Strafsteuern Einkommen natürliche Personen über den Annahmen, hingegen liegen die Grundstückgewinnsteuern unter den Erwartungen. Der Finanz- und Lastenausgleich bewegt sich gemäss Budget und auf dem Niveau der Vorjahre.

Auf der Ausgabenseite mussten wir in verschiedenen Bereichen mit höheren Kosten kämpfen.

Das Dorf wächst kontinuierlich und die vermehrten Bauanfragen haben zu höheren Kosten bei der Bauverwaltung geführt. Diese konnten durch Mehreinnahmen bei den Baubewilligungsgebühren grösstenteils kompensiert werden. Hingegen belasten die Aufarbeitung alter Baugesuche sowie Beschwerdebehandlungen die Aufwände der Bauverwaltung (und der Verwaltung) zusätzlich.

Die Überarbeitung des Baugebührenreglements, die Fachberatung Ortsbild, laufende Beschwerdeverfahren und das Windpark-Projekt hat die Honorare übermässig belastet. Die mit dem Windpark-Projekt zusammenhängenden Honorare konnten weiterverrechnet werden.

Die Ausgaben der Feuerwehr waren im Jahre 2024 hingegen unter den budgetierten Werten. Dies ist insbesondere auf weniger Sold-Tage für Ausbildungsübungen resp. Ausbildungskurse zurückzuführen.

Die Kostenanteile an den Lehrerlöhnen Primarschule und Oberstufe sind tiefer ausgefallen als budgetiert. Die Schulgelder der Oberstufe, Sonderschulen wie auch der kantonalen Schulen und Berufsschulen haben sich hingegen erhöht. Bei den Schulliegenschaften haben sich eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung und hohe Energiekosten auf die Kosten ausgewirkt.

Die Beiträge an den Kanton für die Pflegefinanzierung haben sich durch mehr Pflegebedürftige stationär im Vergleich zum Vorjahr und Budget fast verdoppelt. Hingegen sind die Kosten der Spitex durch weniger bezogene Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Für die Asylbewerber wurden keine Beiträge geleistet. Im Gegenzug erhielten wir auch keine Entschädigungen vom Bund. Die Beiträge und Entschädigungen vom Bund für ukrainische Flüchtlinge liegen beide unter den Annahmen.

Höhere Kosten für den Winterdienst konnten grösstenteils mit geringeren Unterhaltskosten der Gemeindestrassen kompensiert werden. Bei der Wasserversorgung wurde aufgrund der Anschaffung eines kostengünstigeren Notstrom-Aggregats und weniger Leitungslecks ein positives Ergebnis erzielt. Bei der Abwasserbeseitigung konnten diverse Einsparungen aufgrund tieferer Unterhaltskosten verzeichnet werden. Beim Gewässerunterhalt fielen geringere Unterhaltskosten an und eine Rückerstattung des Kantons wirkte sich bei den Einnahmen positiv aus.

Aus dem Ertragsüberschuss von CHF 0.00 und der daraus resultierenden Selbstfinanzierung von CHF 1'019’173 abzüglich den Nettoinvestitionsausgaben von CHF 315'227 entsteht ein Finanzierungsüberschuss von CHF 703’946.

Aktion "Eingeladen" für Neuzuzüger
Mitteilung vom: 13.03.2025

Mit der "Aktion Eingeladen" möchte der Kanton Aargau der neuzugezogenen Bevölkerung den Zugang zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben erleichtern und das breite Angebot der Aargauer Kulturinstitutionen bekannt machen.

Noch bis zum 31. Dezember 2025 haben die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger in unserer Gemeinden Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Nach einem ersten Versand im vergangenen Jahr erhalten nun auch die Neuzugezogenen des Jahrs 2024 Anfang März einen Flyer mit zwei Gutscheinen direkt an ihre neue Postadresse. Die Koordination des Versands erfolgt auch diesmal direkt über den Kanton Aargau. Der Flyer und die Gutscheine sind nicht digital verfügbar und können nicht bestellt werden. 

Der von uns versendete Flyer informiert die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger über das Angebot und präsentiert eine regionenspezifische Auswahl der teilnehmenden Kulturinstitutionen in unmittelbarer Nähe zum neuen Wohnort. Unter www.eingeladen.ch sind alle beteiligten Kulturinstitutionen sowie Informationen zur Teilnahme in verschiedenen Sprachen zu finden.

 

Eingeladen
Gemeindenachrichten vom 14. März 2025
Mitteilung vom: 12.03.2025

Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. 

Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden. 

 

Aktion „Eingeladen“ des Kantons Aargau für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden. 

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 - 2029
Mitteilung vom: 12.03.2025

Die laufende Amtsperiode für die Gemeindebehörden endet am 31. Dezember 2025. Der Gemeinderat Beinwil (Freiamt) hat den Termin für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und der Gemeindekommissionen auf den 28. September 2025 angesetzt.

 

Ein eventueller zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Es sind zu wählen:

• 5 Mitglieder des Gemeinderates

• Gemeindeammann

• Vizeammann

• 3 Mitglieder der Finanzkommission

• 3 Mitglieder der Steuerkommission sowie 1 Ersatzmitglied

• 2 Mitglieder des Wahlbüros und 2 Ersatzmitglieder

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025
Mitteilung vom: 12.03.2025

Der Gemeinderat Beinwil stellt die Weichen für die neue Amtsperiode: Vier Gemeinderäte stellen sich zur Wiederwahl!

Die Mitglieder des Gemeinderats Beinwil (Freiamt) haben sich darüber ausgetauscht, wer sich für die nächste Amtsperiode 2026-2029, welche am 1. Januar 2026 beginnt, wiederum zur Verfügung stellen wird.

Gemeindeamman Stefan Zemp wird sich zur Wiederwahl stellen, mit dem Ziel das Amt des Gemeindeammanns innerhalb der Amtszeit an eine/n geeignete/n Nachfolger/-in zu übergeben. 

Frau Vizeammann Franziska Stenico wird nach 12 Jahren erfolgreicher Arbeit im Gemeinderat nicht mehr zur Wiederwahl antreten, um eine vernünftige Nachfolgeregelung zu ermöglichen und frischen Ideen Raum zu geben.

Die bisherigen Gemeinderäte René Küng, Jürg Barmettler und Guido Wigger treten zur Wiederwahl an. 

Der Gemeinderat ist im Bestreben nach Kontinuität und Stabilität zu dieser gestaffelten Ablösung gekommen. 

Aus dem Kreis des im Herbst 2025 neu zu wählenden Gemeinderates soll ein Mitglied für die Nachfolge von Stefan Zemp aufgebaut werden. Zudem kandidiert Gemeinderat Guido Wigger als Vizeammann.

Der Gemeinderat ermuntert die Bevölkerung, die Möglichkeit zu nutzen, aktiv zur Gestaltung des Gemeindewohls beizutragen. Interessierte Einwohner können sich direkt bei der Gemeindekanzlei melden.

Gemeindenachrichten vom 7. März 2025
Mitteilung vom: 05.03.2025

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt), Kirchfeld 5, 5637 Beinwil (Freiamt)

    Hochwasserschutz Grundwasserpumpwerk Schürboden

    Schürboden, Parzelle Nr. 336

     

  • Arpagaus Renato und Ramona, Rösslimatte 11, 5637 Beinwil (Freiamt)

    Einzäunung mit Stabmatten (Ersatz Holzzaun)

    Rösslimatte 11, Parzelle Nr. 186

     

Kehrichtabfuhr – Bereitstellung der Kehrichtsäcke

Zu früh bereit gestellte Kehrichtsäcke dienen Wildtieren in Wohnquartieren als bequeme Futterquelle und werden oft nachts aufgerissen und der gesamte Inhalt wird auf der Strasse oder in der Natur verteilt.

Die Bevölkerung wird darum gebeten, Kehrichtsäcke jeweils erst am Morgen des Abfuhrtages bereit zu stellen. So kann eine solche Verunreinigung verhindert werden.

Kehricht auf Wiese

 

Bewilligter Einzelanlass

Jassturnier

Samstag 15. März 2025, 13.00 bis 02.00 Uhr

Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil

Veranstalter: Jass-Freunde Beinwil (Freiamt) 

 

Cybercrime-Infoveranstaltung – Gemeinsam gegen digitale Bedrohungen

Cyberangriffe nehmen rasant zu – Betrug, Datenklau und Identitätsdiebstahl sind längst keine Einzelfälle mehr. Doch wie kann man sich schützen?

Die Kantonspolizei Aargau lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner der Region Muri und des oberen Freiamts herzlich zur Cybercrime-Infoveranstaltung ein. In einem spannenden Vortrag zeigen Fachspezialisten der Polizei die neuesten Betrugsmaschen und geben wertvolle Tipps, wie sich jede und jeder davor schützen kann.

•        Live-Check: Überprüfen Sie, ob Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bereits missbraucht wurde

•        Passwort-Check: Testen Sie die Sicherheit Ihrer Passwörter

•        Apéro im Anschluss – offeriert von der Kantonspolizei

Ort: Festsaal Kloster Muri

Datum: 19. März 2025

Zeit: 19:00 Uhr

Eintritt frei! Anmeldung erforderlich: www.muri.ch/cybercrime

Februar 2025

Gemeindenachrichten vom 21. Februar 2025
Mitteilung vom: 19.02.2025

Bewilligter Einzelanlass

Fasnachtsball 2025

Samstag 1. März 2025, 16.00 – 04.00 Uhr

Ortsangabe: Schulareal Beinwil

Veranstalter: Turnverein Beinwil (Freiamt) 

 

Närrisches Treiben im Dorf

Am Samstag, 1. März 2025 findet um 14.30 Uhr der Beueler Fasnachtsumzug mit anschliessendem Fasnachtsball des Turnvereins statt

Wir bitten die Anwohner um Kenntnisnahme und Verständnis und wünschen ein frohes närrisches Treiben.

 

Austausch aller Wasseruhren in den Haushaltungen

Alle Wasseruhren im Wasserversorgungsgebiet Beinwil (Freiamt) werden im laufenden Jahr ausgetauscht und somit auf den neusten Stand gebracht. Die Arbeiten werden vom Brunnenmeister Stephan Bucher und dessen Stellvertreter Raphael Gürber ausgeführt. Die Bewohnerinnen- und Bewohner oder Liegenschaftsbesitzerinnen und –Besitzer werden direkt kontaktiert. Wir bitten Sie, den beiden Herren Zugang zu den Liegenschaften zu gewähren. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Stelleninserat Mitarbeitende Regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt (RIF)
Mitteilung vom: 17.02.2025
Stelleninserat Leitung Regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt (RIF)
Mitteilung vom: 17.02.2025
Abstimmungsresultat vom Sonntag, 09.02.2025
Mitteilung vom: 09.02.2025

Hier finden Sie das Abstimmungsreslutat vom Sonntag, 09.02.2025.

Januar 2025

Gemeindenachrichten vom 31. Januar 2025
Mitteilung vom: 29.01.2025

Wahl Betreuungsperson Mittagstisch

Der Gemeinderat hat aus mehreren Bewerbungen auf die Stelle als Betreuungsperson Mittagstisch Frau Claudia Moser-Villiger, wohnhaft in Merenschwand gewählt.

Frau Moser hat bereits Erfahrung als Betreuungsperson Mittagstisch.

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat freuen sich, Claudia Moser ab 1. Februar 2025 begrüssen zu dürfen.

 

Wohnraum für asylsuchende Personen gesucht

Die hohen Zuweisungszahlen im Asyl- und Flüchtlingsbereich stellen den Kanton und die Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation werden durch den Kanton Aargau der Gemeinde Beinwil (Freiamt) vermehrt asylsuchende Personen zugewiesen. Um die steigende Aufnahmepflicht erfüllen zu können, suchen wir dringend Unterkünfte bzw. Wohnungen.

Haben Sie aktuell ungenutzten und bezahlbaren Wohnraum, welche Sie der Gemeinde für eine Zwischennutzung bzw. Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung stellen können?

 

Gernenimmt die Gemeindekanzlei Beinwil (Freiamt) telefonische oder schriftliche Angebote von geeignetem Wohnraum entgegen oder steht für weitere Auskünfte zur Verfügung 

(Tel. 056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch).

Die Gemeinde ist Ihnen dankbar, wenn Sie dazu beitragen können, diese schwierige Situation gut meistern zu können.

 

Sirenen-Probealarm vom Mittwoch, 5. Februar 2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch.

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Weitere wichtige Informationen

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss.

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) 

In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

 

Steuerertrag 2024

Die Einnahmen an Gemeindesteuern des Jahres 2024 der Gemeinde Beinwil (Freiamt) sind wie folgt:

Steuerertrag 2024
Stelleninserat: Schulverwalterin / Schulverwalter (Pensum 35%)
Mitteilung vom: 27.01.2025

Wir suchen per 1. April 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Schulverwalterin / Schulverwalter (Pensum 35%)

Die Schule Beinwil (Freiamt) ist eine kleine innovative Landschule mit rund 120 SchülerInnen und 12 Lehrpersonen zentral gelegen an der Grenze zu den Kantonen Zürich, Zug und Luzern. Wir sind Kooperationsschule der PH Zug und PH Luzern, sowie Besuchsschule AdL des Instituts Weiterbildung und Beratung der FHNW.

Unsere Primarschule sucht für das Frühjahr 2025 eine Schulverwalterin / einen Schulverwalter zur Unterstützung der Schulleitung.

Ihre spannenden Aufgaben

  • Verwaltung der Schüler- und Lehrpersonendaten (Lehreroffice, ALSA)
  • Rechnungswesen und Mitarbeit im Budgetprozess
  • Unterstützung der Schulleitung bei administrativen und organisatorischen Tätigkeiten
  • Pflege und Betreuung der Website
  • Schriftliche und mündliche Korrespondenz auf verschiedenen Ebenen
  • Allgemeine Koordinationsstelle Schulleitung-Lehrpersonen-Eltern
  • Mitorganisation von Terminen und Anlässen

Unser attraktives Angebot

  • Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum 
  • Moderne Infrastruktur und zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung und sorgfältige Unterstützung bei der Einarbeitung
  • Jahresarbeitszeit mit reduziertem Pensum während der Schulferien
  • Schöne Schulhausatmosphäre und ein ausgesprochen guter Teamgeist

Sie überzeugen uns mit

  • Kaufmännische Grundausbildung 
  • Berufserfahrung im administrativen Umfeld, vorzugsweise Schulverwaltung
  • Gute ICT-Kenntnisse und Affinität zur Digitalisierung (Office 365, Lehreroffice, Klapp, ALSA) 
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Kommunikation (stilsicheres Deutsch)
  • Dienstleistungsorientierte Persönlichkeit, Freude am Kontakt mit Eltern, Kindern und Personal
  • Engagement, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Verschwiegenheit
  • Eigenständige, exakte, termingerechte Arbeitsweise mit Flair für die Gestaltung von Prozessen

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. 

 

SCHULE BEINWIL (FREIAMT)

Hans Engl, Schulleiter
Oberdorf 9, 5637 Beinwil (Freiamt)
schulebeinwil@bluewin.ch
Tel. 056 668 18 88 / 076 518 11 88

www.schule-beinwil.ch

Gemeindenachrichten vom 24. Januar 2025
Mitteilung vom: 22.01.2025

Direkte Bundessteuer

Im Februar 2025 stellt das Steueramt des Kantons Aargau den im Steuerregister erfassten steuerpflichtigen Personen die prov. Rechnung 2024 für die direkte Bundessteuer zu. Die definitive Rechnung wird erst aufgrund der Steuererklärung 2024, die im Jahre 2025 einzureichen ist, erstellt. Die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2024 ist bis 31. März 2025 zahlbar.

 

Einwohnerkontrollstatistik

Am Jahresende 2024 waren bei der Einwohnerkontrolle Beinwil (Freiamt) total 1‘320 Personen erfasst bzw. zivilrechtlich angemeldet, davon 661 männlich und 659 weiblichen Geschlechts. Gegenüber den Vergleichswerten des Vorjahres hat der Einwohnerbestand um 24 Personen zugenommen.

171 Personen sind als Gemeindebürger registriert. 195 Einwohner/innen sind ausländische Staatsangehörige aus 23 Nationen, davon 72 mit einer Niederlassungs-, 100 mit einer Aufenthalts- und 10 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung. Zusätzlich werden 10 Personen mit Flüchtlingsstatus betreut und drei Personen sind in der Gemeinde angemeldet, haben jedoch noch keine zugeteilte Bewilligung.

Die Einwohnerkontrolle hatte im Jahre 2024 folgende Mutationen zu verarbeiten:

  • 114 Zuzüge
  • 94 Wegzüge
  • 19 Geburten
  • 3 Todesfälle. 

Kurz- und Wochenaufenthalter werden dabei nicht berücksichtigt.

Baugesuch
Mitteilung vom: 15.01.2025

Bauherrschaft:      Arpagaus Renato und Ramona, Rösslimatte 11, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:   Berger Gartenbau GmbH, Riedmattächer 8, 5623 Boswil

Bauobjekt:             Ersatz Holzzaun (ohne Profilierung)

Bauplatz:                Rösslimatte 11

Zone:                     Dorfzone

Parzelle:                 186

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 20. Januar bis 18. Februar 2025 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 17. Januar 2025
Mitteilung vom: 15.01.2025

Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). 

Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau). Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

Bevölkerungsschutz Freiamt; info@zso-freiamt.ch

 

Betreibungsstatistik Beinwil (Freiamt)

Das Betreibungsamt Sins und Umgebung teilt für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) für das Jahr 2024 folgende statistische Zahlen mit:

Statistik Betreibungsamt 2024

Dem Team des Betreibungsamtes wird für die gute Arbeit sowie die umsichtige und kompetente Leitung des Betreibungsamtes gedankt.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen