Aktuelles

Oktober 2026

Gemeindenachrichten vom 30. Oktober 2026
Mitteilung vom: 28.10.2026

Grabarbeiten Unterdorf

An der Gemeindestrasse „Unterdorf“ finden im November aufgrund der Sanierung des Leitungsnetzes und Erstellung einer neuen Verteilerkabine Grabarbeiten statt.

Die Verkehrsführung wird ohne Vollsperrung aufrechterhalten. Es kann vorübergehend zu kleineren Einschränkungen kommen.

Die Erschliessungsarbeiten werden voraussichtlich in rund drei Wochen abgeschlossen sein.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

 

Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2026

Der Gemeinderat freut sich, Sie herzlich zur Einwohnergemeindeversammlung am 20. November 2026, 19.30 Uhr einzuladen. Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle statt. Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
  2. Teilrevision und Ergänzung des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 8. Januar 2021
  3. Genehmigung des Budgets 2027 mit einem Steuerfuss von 98%
  4. Information und Verschiedenes

Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden können vom 6. bis 19. November 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden

 

Bäume und Sträucher jetzt schneiden

Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bitten wir Grundstückbesitzer und Mieter die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen oder Signalisationen verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümer/innen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein und danken Ihnen für den Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

 

Jungbürgerfeier vom 23. Oktober 2026

Eine gemeinderätliche Delegation durfte am vergangenen Freitag 15 Jungbürgerinnen und Jungbürger der Jahrgänge 2007 und 2008 beim Gemeindehaus willkommen heissen. Gemeindeamman Stefan Zemp begrüsste die jungen Erwachsenen und lud zu einem Apéro ein. 

Nach Übergabe des Geschenks ging es weiter nach Obfelden, wo sich die Jungbürger und Gemeindevertreter in packenden Duellen beim Spiele-Erlebnis „Gamer“ messen konnten.

Ausklingen liess man den gelungenen Anlass bei einem feinen Nachtessen im Rest. Osteria Rössli in Beinwil.

Jungbürgerfeier 2026
Gemeindenachrichten vom 23.10.2026
Mitteilung vom: 22.10.2026

Ersatzwahlen für ein Mitglieder des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 

Für die vorstehend erwähnten Ersatzwahlen vom 29. November 2026 sind bis zum Ablauf der Frist für den Gemeinderat und den Gemeindeammann keine Wahlvorschläge eingegangen.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates sowie den Gemeindeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR). Wie bereits angekündigt, ist der Wahltermin auf Sonntag, 29. November 2026, terminiert.

Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung ausdrücklich dazu auf, geeignete und engagierte Personen anzusprechen und zu ermutigen, Verantwortung für unsere Gemeinde zu übernehmen und sich für die Wahl zur Verfügung zu stellen. 

Die Mitwirkung im Gemeinderat bietet die Möglichkeit, die Zukunft von Beinwil aktiv mitzugestalten und sich für die Anliegen der Bevölkerung einzusetzen.

 

Holzschlag Horben

Der Forstbetrieb Region Muri führt in den Monaten November und Dezember 2026 einen grossen Holzschlag im Staatswald „Horben“ aus. Zu Gunsten der verschiedensten Waldfunktionen werden zwei Räumungen und diverse Durchforstungen ausgeführt. Die Waldstrassen werden abgesperrt und dürfen auf Grund der Sicherheit nicht betreten werden. 

Wir bitten Sie die Absperrungen zu respektieren und danken Ihnen für das Verständnis. 

 

Feuerwehr Hauptübung – Bevölkerung herzlich eingeladen!

Am Samstag, 24. Oktober 2026, um 10.00 Uhr findet in Wiggwil 2, 5637 Beinwil (Freiamt) die Hauptübung der Feuerwehr statt.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Feuerwehr im Einsatz zu erleben.

Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse bitten wir die Besucherinnen und Besucher, zu Fuss zur Hauptübung zu kommen.

Verkehrshinweis: Während der Hauptübung ist die Durchfahrt in Wiggwil erschwert.

Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Besucherinnen und Besucher.

Protokoll der Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats
Mitteilung vom: 18.10.2026

Ersatzwahl Regierungsrat vom 18. Oktober 2026

Gemeindenachrichten vom 16. Oktober 2026
Mitteilung vom: 14.10.2026

Kündigung Carmen Durrer

Carmen Durrer  hat aufgrund der Reorganisation der Schulverwaltung ihre Anstellung als Schulverwalterin der Schule Beinwil (Freiamt) per 31. Dezember 2026 gekündigt. Carmen Durrer war seit 1. August 2025 als Schulverwalterin der Schule Beinwil (Freiamt) tätig.

Der Gemeinderat dankt Carmen Durrer für ihr bisheriges Engagement und ihre wertvolle Arbeit.

Die Stelle der Schulverwaltung ist bereits ausgeschrieben und auf der Website der Gemeinde unter www.beinwil.ch veröffentlicht.

 

Feuerwehr Hauptübung – Bevölkerung herzlich eingeladen!

Am Samstag, 24. Oktober 2026, um 10.00 Uhr findet in Wiggwil 2, 5637 Beinwil (Freiamt) die Hauptübung der Feuerwehr statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Feuerwehr im Einsatz zu erleben. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse bitten wir die Besucherinnen und Besucher, zu Fuss zur Hauptübung zu kommen.

Verehrshinweis: Während der Hauptübung ist die Durchfahrt in Wiggwil erschwert.

Wir freuen uns auf zahlreiche interessierte Besucherinnen und Besucher.

 

Todesfall

Am 03.10.2026 ist Bachmann, Alois Josef, geb. 1959, wohnhaft gewesen in Laufenburg AG verstorben. Die Abdankung fand am 15.10.2026, um 14.00 Uhr im engsten Familienkreis statt.

Die Veröffentlichung des Todesfalles geschieht mit der Zustimmung der Angehörigen.

Gemeindenachrichten vom 9. Oktober 2026
Mitteilung vom: 07.10.2026

Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue biometrische Identitätskarte wird mit einem Chip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt. Diese neue biometrische Identitätskarte ist beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen.

Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten und ohne Datenchip kann im Kanton Aargau weiterhin bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. 

Schweizer Staatsangehörige können somit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen:

  • Empfehlung:    Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU 
                              reisen.
  • Alternative:      Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument 
                              ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.

Wichtig: 

Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.

 

Eidgenössisches Schützenfest 2026 in Chur

Empfang der Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt)

Vom 5. Juni bis zum 5. Juli 2026 fand in Chur das Eidgenössische Schützenfest statt, an welchem die Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt) teilnahm.

Wie traditionell üblich findet nun am Sonntag, 11. Oktober 2026, der öffentliche Empfang der Feldschützengesellschaft Beinwil (Freiamt) statt.

Der Anlass startet um 14.00 Uhr mit dem Marsch von der Bushaltestelle Unterdorf bis zum Schulhausplatz. Auf dem Schulhausplatz wird es einen Rückblick sowie ein Apéro für die Anwesenden geben. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Anlass teilzunehmen. 

Die Mitteldorfstrasse wird während des Empfangs kurzzeitg durch die Feuerwehr Beinwil (Freiamt) gesperrt. 


 

Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates vom 18. Oktober 2026

Am 18. Oktober 2026 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 statt.

Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe

  • Wahlzettel handschriftlich ausfüllen und in das amtliche Stimmzettelkuvert legen (Wahlzettel weder falten noch auseinandertrennen)
  • Stimmzettelkuvert zwingend zukleben
  • Den Stimmrechtsausweis an vorgesehener Stelle unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert legen, sodass die Adresse der Gemeinde ersichtlich ist
  • Das Zustell- und Antwortkuvert per Post zustellen oder persönlich in den Gemeindebriefkasten (Abstimmung) werfen 

Vorgehen bei persönlicher Stimmabgabe

  • Für die persönliche Stimmabgabe ist das Urnenbüro im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet

Der Stimmrechtsausweis muss vorgewiesen werden, damit der ausgefüllte Wahlzettel eingeworfen werden können.

Stellenausschreibung Schulverwaltung
Mitteilung vom: 06.10.2026
Baugesuch
Mitteilung vom: 05.10.2026

Bauherrschaft:              Arnold Ernst und Nadia, Steinmatt 3, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:          Heizplan AG, Karmaad 38, 9473 Gams

Bauobjekt:                    Photovoltaikanlage (Aufdach, ohne Profilierung)

Bauplatz:                      Steinmatt 3, 5637 Beinwil (Freiamt)

Zone:                            Dorfzone

Parzelle:                       966

Öffentliche Auflage vom 12. Oktober 2026 bis 10. November 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 2. Oktober 2026
Mitteilung vom: 02.10.2026

Todesfall

Am 24. September 2026 ist Müller, Fritz, geb. 1951, wohnhaft gewesen in Beinwil (Freiamt) verstorben. Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Die Veröffentlichung des Todesfalles geschieht mit der Zustimmung der Angehörigen.

Ersatzwahl Gemeinderat - Wahlvorschlagsformulare
Mitteilung vom: 01.10.2026

Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den 29. November 2026 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Bei der Wahl des Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die Ersatzwahl bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, die zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates mitzugestalten. Der Gemeinderat ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, sich aktiv einzubringen und Verantwortung für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.

September 2026

Urnengang vom 27. September 2026
Mitteilung vom: 27.09.2026

Abstimmungsresultate

Trockenheitsschäden im Wald; Informationen
Mitteilung vom: 25.09.2026

Aktuell sind im Aargauer Wald kantonsweit markante Auswirkungen der Trockenheit feststellbar. Auf über 50 % der Waldfläche sind verfrühte Verfärbung des Laubs, vorzeitiger Laubfall, abbrechende Äste bis hin zum Absterben von Bäumen erkennbar, auf 9 % der Flächen sind so starke Verfärbungen sichtbar, dass die Bäume im nächsten Frühjahr möglicherweise nicht mehr austreiben. 

Die Auswirkungen der Trockenheit sind je nach Standort unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Gegensatz zu einem Sturmereignis wird das gesamte Ausmass der Schäden durch die Trockenheit 2026 aber erst in den kommenden zwei bis fünf Jahren erkennbar werden. Die Entwicklung erfolgt oftmals schleichend und ist insbesondere in den Baumkronen vom Boden aus teilweise nur schwer 
zu erkennen. 

Gern informiert der Verband der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer "WaldAargau", der Forstpersonalverband des Kantons Aargau sowie die Abteilung Wald Sie mit diesem Schreiben über die aktuelle, durch die Hitze und die Trockenheit im Sommer 2026 geprägte Situation im Wald. 

Gemeindenachrichten vom 25.09.2026
Mitteilung vom: 23.09.2026

Ersatzwahl in den Gemeinderat und Wahl des Gemeindeammanns

Gemeindeammann Stefan Zemp hat bekanntlich seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per Ende 2026 bekannt gegeben. Damit wird eine Ersatzwahl für den Gemeinderat notwendig. Die Ersatzwahl findet am Sonntag, 29. November 2026 statt.

Im Rahmen dieser Ersatzwahl ist neben dem vakanten Sitz im Gemeinderat auch das Amt des Gemeindeammanns neu zu besetzen. Die bisherigen Mitglieder des Gemeinderates werden sich für die Wahl als Gemeindeammann nicht zur Verfügung stellen. Damit besteht für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich für dieses verantwortungsvolle Amt zur Wahl zu stellen. Der Gemeindeammann führt den Gemeinderat und übernimmt eine zentrale Funktion in der politischen und strategischen Führung der Gemeinde. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die bereit ist, Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen, sich aktiv in die Gemeindearbeit einzubringen und die weitere Entwicklung der Gemeinde mitzugestalten.

Die Ressortverteilung innerhalb des Gemeinderates wird nach der Ersatzwahl durch den neu amtierenden Gemeinderat vorgenommen. Damit wird sich der neu zusammengesetzte Gemeinderat auch über die zukünftige Organisation und Aufgabenverteilung beraten und diese entsprechend festlegen.

Interessierte Personen sind eingeladen, sich über die Möglichkeit einer Kandidatur für den Gemeinderat beziehungsweise für das Amt des Gemeindeammanns zu informieren. Auskünfte erteilen der Gemeinderat oder die Gemeindekanzlei.

Wahltermin:                                                                     Sonntag, 29. November 2026 

Eingabefrist für Wahlvorschläge:                                 16. Oktober 2026

Eingabestelle:                                                                 Gemeindekanzlei

Der Gemeinderat freut sich über interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Zukunft unserer Gemeinde einzusetzen.

 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Küng Haustechnik GmbH, Unterdorf 11, 5637 Beinwil (Freiamt), 
    Temporäre Teilumnutzung Gebäude Nr. 158 als Lagerfläche, Unterdorf 12.2, 
    Parzelle Nr. 757
  • Anton und Franziska Zehnder, Wiggwil 7, 5637 Beinwil (Freiamt)
    Dachsanierung und Photovoltaikanlage Aufdach-System, Parzelle 826

  • Waltenspül Hans und Margot, Hinter-Grüth 29, 5637 Beinwil (Freiamt), 
    Projektänderung zu BG 2025-26, Dachfenster, Kamine, Vordach, Hinter-Grüth 31, Parzelle 396
Waldbrandgefahr: Feuerverbot aufgehoben
Mitteilung vom: 18.09.2026

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des be­dingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

Per Mittwoch, 16. September 2026 wird die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Aargau auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und ind Waldesnähe ist damit aufgehoben. Grund für die Entspannung sind die Niederschläge der vergangenen Tage. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien aufgerufen. Im Wald sollen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist das Feuern vollständig zu unterlassen.

Gemeindenachrichten vom 18. September 2026
Mitteilung vom: 16.09.2026

Steuerbezug 2026; Verfallsanzeigen

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2026 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2026 aufzeigt. 

Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2026 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 4,5 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November unter Kostenfolge (Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss §77a StGV) gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt Merenschwand in Benzenschwil, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Gemeinderat dankt für die pünktliche Überweisung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 677 72 85, E-Mail: finanzen@beinwil.ch).


Aufbruchbewilligung
Der Gemeinderat hat der Swisscom (Schweiz) AG die Bewilligung zum Aufbruch von Werklöchern zum Kabeleinzug Glasfaser auf den Strassenparzellen 227 und 236 in Wallenschwil erteilt. Die Firma Cablex AG wird den Auftrag für die Swisscom (Schweiz) AG ausführen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das entgegengebrachte Verständnis.


Waldbrandgefahr: Feuerverbot aufgehoben
Per Mittwoch, 16. September 2026 wird die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Aargau auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und ind Waldesnähe ist damit aufgehoben. Grund für die Entspannung sind die Niederschläge der vergangenen Tage. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien aufgerufen. Im Wald sollen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist das Feuern vollständig zu unterlassen.

Rücktritt Gemeindeammann Stefan Zemp per Ende 2026
Mitteilung vom: 11.09.2026

Gemeindeammann Stefan Zemp tritt per Ende 2026 zurück

Nach insgesamt acht Jahren Tätigkeit im Gemeinderat, davon vier Jahre als Gemeindeammann, hat sich Stefan Zemp entschieden, sein Amt per Ende 2026 niederzulegen.

In seiner langjährigen Tätigkeit hat Stefan Zemp die Entwicklung der Gemeinde wesentlich mitgeprägt. Während seiner Amtszeit wurden zahlreiche wichtige Projekte aufgegleist, weiterentwickelt und vorangetrieben. Als Gemeindeammann hat er dabei viel Verantwortung übernommen und sich mit grossem persönlichem Einsatz für die Gemeinde und ihre Weiterentwicklung engagiert. Sein Amt war geprägt von einem hohen zeitlichen und persönlichen Engagement. Neben den ordentlichen Aufgaben des Gemeindeammanns galt es, zahlreiche anspruchsvolle Themen zu begleiten. Stefan Zemp hat diese Verantwortung über viele Jahre mit grosser Einsatzbereitschaft wahrgenommen und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Gemeinderates und zur Entwicklung der Gemeinde geleistet.

«Für mich ist der Zeitpunkt gekommen, Platz für ein neues Mitglied zu machen und das Amt des Ammanns in neue Hände zu legen», erklärt Stefan Zemp zu seinem Entscheid. Der Entscheid ist insbesondere mit dem Wunsch verbunden, der eigenen Gesundheit künftig mehr Raum zu geben. Gleichzeitig haben sich im vergangenen Jahr verschiedene Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit ergeben, welche zur erneuten Beurteilung des Zeitpunkts für einen Wechsel beigetragen haben. 

Der Gemeinderat nimmt den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und spricht Stefan Zemp seinen ausdrücklichen Dank für seinen langjährigen und grossen Einsatz im Dienste der Gemeinde aus. Seine Bereitschaft, über acht Jahre Verantwortung zu übernehmen und insbesondere während vier Jahren als Gemeindeammann einen erheblichen persönlichen Einsatz zu leisten, verdient Anerkennung. Für seinen weiteren Weg wünscht ihm der Gemeinderat alles Gute und insbesondere die notwendige Zeit und Ruhe für seine Gesundheit.

Ersatzwahl findet am 29. November 2026 statt

Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den 29. November 2026 festgelegt. 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Bei der Wahl des Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Die Ersatzwahl bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, die zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates mitzugestalten. Der Gemeinderat ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, sich aktiv einzubringen und Verantwortung für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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                        Nachmittag geschlossen
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Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen