Abweisung Baugesuch
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben abgewiesen:
- Wolfisberg Markus, Weidhofstrasse 23, 5634 Merenschwand
Folientunnel für Gemüsebau, Unterstand mit Werkzeug- und Waschplatz für Gemüse-Selbsterntefeld, Wallenschwil
Einführung Tempo 30-Zone in Winterschwil – öffentliche Auflage
Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wurde ein Begehren für eine Tempo 30-Zone im Weiler Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine überwiegende Mehrheit an Einwohnern von Winterschwil ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Projekt gegeben hat. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Situationsanalyse, eine Verkehrserhebung und ein Massnahmenkonzept beinhaltete.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) sowie dem Konzept-Bericht Weiler Winterschwil werden folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:
- Einführung Tempo 30-Zone auf bestehenden Gemeindestrassen
- Signalisationsschilder Anfang / Ende Zone 30 bei Ortseingang bzw. Ortsende (kombiniert mit best. Hinweissignalen)
- Bodenmarkierungen: „Zone 30“, Rechtsvortritt bei Einzweiger Winterschwilerstrasse sowie Führungslinien bei größeren Ausfahrten von Privatparzellen
Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone (Konzeptbericht mit Signalisations- und Markierungsplan 1:500 vom 18. März 2024) können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsmassnahmen sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
Verkehrsbeschränkung Fahrverbot Verbindungsstrasse Winterschwil-Brunnwil
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Verbot für Motorwagen und Motorräder auf den Wegparzellen Nr. 658 und 659 (Verbindung Strasse „Winterschwil“ und „Brunnwil“), Land- und Forstwirtschaft gestattet
Die Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 schriftlich zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung ist innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
5-jähriges Arbeitsjubiläum Jenny Strebel-Rey
Jenny Strebel-Rey konnte am 1. April 2024 ihr 5-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Beinwil (Freiamt) feiern. Wir danken Jenny für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) und ihre fröhliche Art die sowohl dem Team wie auch der Bevölkerung immer wieder ein Lächeln ins Gesicht zaubert.