Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind umschrieben in § 20 des Gemeindegesetzes. Aus dieser Aufzählung werden hier folgende wesentliche Zuständigkeiten erwähnt:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie der Gemeinderechnungen und die Beschlussfassung darüber
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement etc.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer (Einbürgerung)
Nächste Versammlung
- Freitag, 22. November 2024 in der Turnhalle des Schulhauses Beinwil (Freiamt)
Die Botschaft des Gemeinderates zur Einwohnergemeindeversammlung und weitere Unterlagen zu den Traktanden stehen jeweils hier zum Download bereit. Die Unterlagen können auch während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.