Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029 statt. Alle Behörden- und Kommissionsmitglieder sind in der Zwischenzeit schriftlich angefragt worden, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode wieder zur Wahl stellen. 

 

Folgende an der Urne zu wählende Kommissionsmitglieder stellen sich wieder zur Wahl:

Finanzkommission:

  • Markus Flühmann
  • Marco Buchs

Steuerkommission:

  • Christian Krummenacher
  • Silvia Villiger
  • Edith Nietlispach

Stimmenzähler Wahlbüro:

  • Beat Kathriner
  • Andrea Weber

Für keine weitere Amtsperiode kandidieren werden folgende Personen:

  • Felix Brunner, Mitglied Finanzkommission
  • Werner Häfliger, Präsident Steuerkommission
  • Erich Mathis, Stimmenzähler Wahlbüro
  • Josef Broch, Stimmenzähler Wahlbüro

Wie bereits im März 2025 mitgeteilt, wird Franziska Stenico, Vizeammann, nicht mehr zur Wahl antreten. Stefan Zemp, Gemeindeammann, René Küng, Gemeinderat, Jürg Barmettler, Gemeinderat und Guido Wigger, Gemeinderat, werden sich wieder zur Wahl stellen.

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

 

Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

 

Der Gemeinderat ermuntert die Bevölkerung, die Möglichkeit zu nutzen, aktiv zur Gestaltung der Gemeinde beizutragen. Interessierte Einwohner können sich direkt bei der Gemeindekanzlei melden.

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen