Gemeindenachrichten vom 4. September 2026

Belagsarbeiten im Gemeindegebiet

Infolge Belagsarbeiten ist ab Freitag, 11. September 2026 auf folgenden Strecken mit Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen zu rechnen:

  • Allmend – Unterhorben
  • Wallenschwil – Grüngutdeponie
  • Ortsdurchfahrt Winterschwil

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. 

Wasserbezug ohne Bewilligung

In trockenen Zeiten wie dieses Jahr sind verschiedene Liegenschaften auf ausserordentliche Wasserbezüge angewiesen. Die Wasserversorgung der Gemeinde Beinwil (Freiamt) ist bestrebt jeweils eine sinnvolle und rechtlich korrekte Lösung anzubieten. 

Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden jedoch auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen unseres Wasserversorgungsreglements aufmerksam gemacht:

Es ist verboten ohne Zustimmung des Gemeinderats Wasser aus einer angeschlossenen Liegenschaft in eine andere abzugeben, auch wenn sie ohne Entgelt oder für Bauzwecke erfolgt. Ebenfalls verboten ist der nicht bewilligte Bezug von Wasser ab einem Hydranten. 

Wer ohne entsprechende Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig. Er kann überdies strafrechtlich verfolgt werden.

 

Abstimmungen und Wahlen / Gültige Stimmabgabe

Bei Abstimmungen und Wahlen kann die Stimme persönlich oder brieflich abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen möglich. Nur gültige und rechtzeitig eingereichte Stimm- und Wahlzettel können bei Abstimmungen und Wahlen berücksichtigt werden.

Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe

  • Stimmzettel handschriftlich ausfüllen und in das amtliche Stimmzettelkuvert legen (Stimmzettel weder falten noch auseinandertrennen)
  • Stimmzettelkuvert zwingend zukleben
  • Den Stimmrechtsausweis an vorgesehener Stelle unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert legen, sodass die Adresse der Gemeinde ersichtlich ist
  • Das Zustell- und Antwortkuvert per Post zustellen oder persönlich in den Gemeindebriefkasten (Abstimmung) werfen 

Vorgehen bei persönlicher Stimmabgabe

  • Für die persönliche Stimmabgabe ist das Urnenbüro im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet
  • Der Stimmrechtsausweis muss vorgewiesen werden, damit die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel eingeworfen werden können.

     

Bewilligte Einzelanlässe September

Private Veranstaltung
Samstag, 5. September 2026
Ortsangabe:Holdriobar

 

Beueler Schülermeisterschaft
Samstag, 12. September 2026
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: Turnverein Beinwil (Freiamt)

 

Budgetparty 2026
Samstag, 26. September 2026
Ortsangabe: Schulanlage Beinwil (Freiamt)
Veranstalter: Jugendgruppe Beinwil
verlängerte Öffnungszeiten: bis 04.00 Uhr

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen