Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 22. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
- Verpflichtungskredit
- Genehmigung Verpflichtungskredit GEP-Bearbeitung 2. Generation über CHF 320’000
- Genehmigung Bildung einer Vorfinanzierung für die Sanierung der Kantonsstrasse K350
- Definitive Einführung Mittagstisch (familienergänzende Kinderbetreuung) mit jährlicher Kostendefizitgarantie von max. CHF 8’000
- Beteiligung an der Regionalen Integrationsfachstelle im Oberen Freiamt (RIF Oberes Freiamt)
- Genehmigung des neuen Gemeindevertrags für die Gewährleistung der polizeilichen Grundversorgung durch die Regionalpolizei Muri
- Einführung einer variablen Entschädigungskomponente für die Gemeinderatsentschädigung für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 und für die Amtsperiode 2026-2030
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 98 %
- Genehmigung des revidierten Baugebührenreglements
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung, ergriffen werden.
Ablauf Referendumsfrist: Montag, 30. Dezember 2024
Rechnungsstellung an die Gemeinde
Sämtliche Rechnungen an die Einwohnergemeinde für Lieferungen, Arbeiten und Spesen im Jahr 2024 sind bis spätestens Freitag, 13. Dezember 2024, der Abteilung Finanzen mit Beilage eines Einzahlungsscheins einzureichen. Nur bei fristgerechter Einreichung kann die Auszahlung noch in diesem Jahr gewährleistet werden.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:
Vimmob GmbH, Industrie Nord, 5643 Sins
Projektänderung Haus 10: Neue Terrasse auf Garage mit Treppe und Hottub,
Ausbau Dusche im UG zu bewilligten Einfamilienhäuser,
Chriesimatt 10, Parzelle Nr. 981
Korrekte Entsorgung von Katzenstreu
Leider wurde in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Katzenstreu in Robidogs, im Grüngut
oder sogar in fremdes Landwirtschaftsland entsorgt wurde.
Kot und Urin von Katzen – aber auch Materialien, die damit in Kontakt gekommen sind, wie z.B. Katzenstreu – können Krankheitserreger und Medikamentenrückstände enthalten. Es spielt darum auch keine Rolle, ob Katzenstreu biologisch abbaubar ist. Gem. Bundesamt für Umwelt sollten solche problematische Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Die Entsorgung von Katzenstreu im Grüngut (Kompostierung oder Vergärung) oder in Robidogs ist darum ausdrücklich verboten, sowie auch die Entsorgung über das Abwasser.
Die einzig korrekte Entsorgung von Katzenstreu ist über den Hauskehricht.
Halterinnen und Halter von Katzen werden darum aufgefordert, die korrekte Entsorgung einzuhalten. Fehlbare werden gebüsst.