Die laufende Amtsperiode für die Gemeindebehörden endet am 31. Dezember 2025. Der Gemeinderat Beinwil (Freiamt) hat den Termin für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates und der Gemeindekommissionen auf den 28. September 2025 angesetzt.
Ein eventueller zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Es sind zu wählen:
• 5 Mitglieder des Gemeinderates
• Gemeindeammann
• Vizeammann
• 3 Mitglieder der Finanzkommission
• 3 Mitglieder der Steuerkommission sowie 1 Ersatzmitglied
• 2 Mitglieder des Wahlbüros und 2 Ersatzmitglieder
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Beinwil (Freiamt) heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Wenn nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, als Sitze zu vergeben sind, kommt eine stille Wahl zustande. Bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.