Steuerertrag 2025
Die Einnahmen an Gemeindesteuern des Jahres 2025 der Gemeinde Beinwil (Freiamt) sind wie folgt:

Einreichung Steuererklärung 2025
Die Steuererklärungen wurden durch den Zentralversand des kantonalen Steueramts Aargau Ende Januar zugestellt. Sollten Sie Ihre Formulare nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte dem Regionalen Steueramt in Merenschwand.
EasyTax: Das PC-Programm EasyTax erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich. Sie können die Software auf der Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/steuern herunterladen. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung online an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Detaillierte Informationen finden Sie in den Steuererklärungsunterlagen.
Steuererklärung und Fristen: Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und anschliessend vernichtet. Deshalb bitten wir Sie, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es werden keine Belege retourniert.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern: Zu viel bezahlte Steuern werden direkt auf ein Konto zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck werden weiterhin von allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder Postcheckkonto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt, geändert oder neu erfasst werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und Bankverbindungen sorgfältig, um beiderseits unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Fristen: Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2026, für selbstständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2026. Auf der Webseite des Kantons können Sie direkt online unter "Gesuch um Fristerstreckung" eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Für die Sicherheit und Identifikation benötigen Sie den persönlichen Code und Ihre Adressnummer, die auf Seite 1 der Steuererklärung ersichtlich sind.
Familiäre Verhältnisse: Die Besteuerung im Jahr 2026 richtet sich nach der Lebenssituation am 31. Dezember 2025. Bei einer Heirat im Laufe des Jahres 2025 erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr. Die Ehegatten müssen demnach eine gemeinsame Steuererklärung fürs Jahr 2025 einreichen. Bei einer Scheidung oder Trennung im Laufe des Jahres 2025 erfolgt eine getrennte Besteuerung für das gesamte Jahr. Beide Personen müssen jeweils eine separate Steuererklärung fürs Jahr 2025 einreichen.
Infos zum Thema Steuern für Jugendliche: Unter www.steuern-easy.ch finden Sie eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Die Inhalte richten sich besonders an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich.
Einreichung direkt an das Gemeindesteueramt Merenschwand
Wir bitten Sie, die erstellte Steuererklärung mit dem vorgedruckten Couvert direkt dem Gemeindesteueramt Merenschwand einzureichen und nicht bei der Gemeindeverwaltung Beinwil (Freiamt) in den Briefkasten zu werfen. Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Fasnachtsumzug
Am Samstag, 14. Februar 2026 findet um 14.30 Uhr der Beueler Fasnachtsumzug statt.
Der Umzug verläuft vom Unterdorf via Mitteldorfstrasse zur Oberdorfstrasse und endet bei der Schul- und Mehrzweckanlage Beinwil.
Sperrungen und Umleitungen
Die Umzugswagen werden neu entlang der Strasse zum Feld/Tannhof einstehen. Aus diesem Grund wird dieser Strassenabschnitt ab Verzweigung Rüstenschwil/Auw vorübergehend gesperrt.
Der Durchgangsverkehr wird während des Umzuges über anliegende Kantons- und Gemeindestrassen umgeleitet und signalisiert.
Wir bitten die Anwohner um Kenntnisnahme und danken für ihr Verständnis. Auch der Feuerwehr wird bereits herzlich für ihren Einsatz für die Fasnächtler von Beinwil gedankt.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen ein frohes närrisches Treiben.
