Gemeindenachrichten vom 10. Juli 2026

Flugregeln für Drohnen - Aufruf an Drohen-Betreiber

Vermehrt wird der Gemeindekanzlei gemeldet, dass über private Grundstücke oder Menschenansammlungen mit Drohnen geflogen wird.

In der Schweiz müssen beim Fliegen von Drohnen in der sogenannt offenen Kategorie bestimmte Regeln beachtet werden. 

Vor dem Flug

  • Registrierung als Drohnenbetreiber 
    Flüge in der offenen Kategorie dürfen nur von Drohnenbetreibern durchgeführt werden, die registriert sind.
  • Rechte und Pflichten
    DrohnenbetreiberInnen sind verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Drohne zu gewährleisten. Sie tragen die Verantwortung für Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen. 

Während dem Flug

  • Maximale Flughöhe
    Die maximale Flughöhe für Flüge in der offenen Kategorie beträgt 120 m über Grund.
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
    Das Überfliegen von Menschansammlungen ist in der offenen Kategorie verboten. Als Menschenansammlungen gilt jede Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen und Events aller Art, Skipisten, volle Einkaufsstrassen, gut besuchte Parks und Strände, etc.
  • Es darf nur auf Sichtweite geflogen werden
    Flüge dürfen nur innerhalb der eigenen Sichtweite durchgeführt werden. Die Ausrichtung der Drohne muss klar erkennbar sein und der umgebende Luftraum muss beobachtet werden, um anderem Luftverkehr rechtzeitig ausweichen zu können.
  • Überfliegen von privatem Grund
    Die Privatsphäre anderer Personen ist generell zu respektieren. Das Datenschutzgesetz regelt zudem klar, dass weder private Grundstücke noch der öffentliche Raum bei Videoaufnahmen durch Drohnen miterfasst werden dürfen, sofern keine Einwilligung vorliegt.

     

  • Geografische Flugeinschränkungen müssen respektiert werden
    Dies betrifft im Gemeindegebiet vor allem den Flugplatzbereich Buttwil. Die markierte Fläche kennzeichnet das Gebiet, in welchem Einschränkungen für Drohnenflug gilt bzw. Drohnenflug nicht erlaubt ist.

 

Einschränkungen Flugplatzbereich Buttwil

Die Drohnenbetreiber werden gebeten, die Regeln beim Drohnenflug einzuhalten.

Weitere Informationen (auch zu den Kategorien) finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL www.bazl.admin.ch – Flugregeln für Drohnen.

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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