Gemeindeammann Stefan Zemp tritt per Ende 2026 zurück
Nach insgesamt acht Jahren Tätigkeit im Gemeinderat, davon vier Jahre als Gemeindeammann, hat sich Stefan Zemp entschieden, sein Amt per Ende 2026 niederzulegen.
In seiner langjährigen Tätigkeit hat Stefan Zemp die Entwicklung der Gemeinde wesentlich mitgeprägt. Während seiner Amtszeit wurden zahlreiche wichtige Projekte aufgegleist, weiterentwickelt und vorangetrieben. Als Gemeindeammann hat er dabei viel Verantwortung übernommen und sich mit grossem persönlichem Einsatz für die Gemeinde und ihre Weiterentwicklung engagiert. Sein Amt war geprägt von einem hohen zeitlichen und persönlichen Engagement. Neben den ordentlichen Aufgaben des Gemeindeammanns galt es, zahlreiche anspruchsvolle Themen zu begleiten. Stefan Zemp hat diese Verantwortung über viele Jahre mit grosser Einsatzbereitschaft wahrgenommen und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit des Gemeinderates und zur Entwicklung der Gemeinde geleistet.
«Für mich ist der Zeitpunkt gekommen, Platz für ein neues Mitglied zu machen und das Amt des Ammanns in neue Hände zu legen», erklärt Stefan Zemp zu seinem Entscheid. Der Entscheid ist insbesondere mit dem Wunsch verbunden, der eigenen Gesundheit künftig mehr Raum zu geben. Gleichzeitig haben sich im vergangenen Jahr verschiedene Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit ergeben, welche zur erneuten Beurteilung des Zeitpunkts für einen Wechsel beigetragen haben.
Der Gemeinderat nimmt den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und spricht Stefan Zemp seinen ausdrücklichen Dank für seinen langjährigen und grossen Einsatz im Dienste der Gemeinde aus. Seine Bereitschaft, über acht Jahre Verantwortung zu übernehmen und insbesondere während vier Jahren als Gemeindeammann einen erheblichen persönlichen Einsatz zu leisten, verdient Anerkennung. Für seinen weiteren Weg wünscht ihm der Gemeinderat alles Gute und insbesondere die notwendige Zeit und Ruhe für seine Gesundheit.
Ersatzwahl findet am 29. November 2026 statt
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den 29. November 2026 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl des Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Die Ersatzwahl bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, die zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates mitzugestalten. Der Gemeinderat ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, sich aktiv einzubringen und Verantwortung für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.
