Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den 29. November 2026 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl des Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die Ersatzwahl bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, die zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates mitzugestalten. Der Gemeinderat ermuntert interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, sich aktiv einzubringen und Verantwortung für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu übernehmen.
