Tod

TodEs macht betroffen, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstirbt und es stellen sich viele Fragen. Trotz der schwierigen Umstände sind einige Schritte zu unternehmen.
Der Leitfaden für Angehörige soll Sie darin unterstützen, an was Sie in dieser schweren
Zeit alles denken mĂĽssen und was erledigt werden muss.

Leitfaden für Angehörige - Todesfall

Feststellung des Todes / Eintritt des Todes
Stirbt jemand innerhalb der Gemeinde Beinwil (Freiamt), muss in jedem Fall ein Arzt beigezogen werden. Nur er kann und darf aus medizinischer Sicht den Tod eines
Menschen feststellen und eine „Ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Der
Arzt (oder die Polizei) hat die Möglichkeit, den Verstorbenen ins Friedhofgebäude
Beinwil (Freiamt) ĂĽberfĂĽhren zu lassen.

Meldung beim Bestattungsamt
Nehmen Sie baldmöglichst, spätestens innert 2 Tagen, mit dem Bestattungsamt Beinwil (Freiamt) Kontakt auf.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 18.30 Uhr

Bitte beachten Sie auf der Startseite allfällige Anpassungen der Öffnungszeiten!