Hundekontrolle
Bezahlen der Hundesteuern
Die Gemeinden sind für die Erhebung der Hundetaxe von CHF 120.00 verantwortlich. Anfangs Mai werden den Hundehaltern*innen die Rechnungen für die Hundesteuern direkt zugestellt. Ein Erscheinen bei den Einwohnerdiensten ist deshalb nicht mehr notwendig.
Heimtierausweis / Impfbüchlein
Hundehalter sind dazu verpflichtet, bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde eine Kopie des Heimtierausweises / Impfbüchleins abzugeben.
Robidog Standorte
Hier finden Sie eine Übersicht aller Robidogs im Gemeindegebiet Beinwil (Freiamt).
Entsorgen des Hundekots ist obligatorisch
Obligatorisch wird mit dem HuG auch das Aufnehmen und die Entsorgung des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein(e) Hundehalter/-in diese Pflicht, kann er/sie mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
Bewilligungspflicht für Rassen mit "erhöhtem Gefährdungspotential"
"Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" sind ins revidierte HuG aufgenommen worden. Zu diesen zählen gemäss der vom Regierungsrat verabschiedeten Verordnung Hunde der Rassen beziehungsweise Rassetypen (American) Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier sowie Rottweiler. Die im HuG verankerten Bestimmungen gelten auch für Mischlinge dieser Rassen und Kreuzungstiere mit anderen Rassen. Für die Haltung dieser Hunde ist eine Halteberechtigung erforderlich. Für die Prüfung und Vergabe der Halteberechtigungen, welche an eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht geknüpft ist, ist der Kantonale Veterinärdienst zuständig.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.amicus.ch.