Entsorgung

Allgemein

Alles Wissenswerte über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Beinwil (Freiamt) finden Sie im Abfallkalender.

 

Massnahmen wegen des Coronaviruses

Die kommunale Sammlung von Kehricht aus Privathaushalten soll weiterhin gewährleistet werden. Gemäss Kanton empfehlen wir Ihnen folgendes:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder den Kompost gegeben werden, diese sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Herbizid

Pflanzenschutzmittel (PSM) gefährden die Umwelt. Sie dürfen beruflich oder gewerblich nur unter der Anleitung von Personen verwendet werden, die eine spezielle Fachbewilligung besitzen. Zudem dürfen sie nicht überall eingesetzt werden. Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) ist auf und entlang von Strassen, Wegen und Plätzen sowie in einem 50 cm breiten Streifen auf beiden Seiten dieser Flächen seit vielen Jahren ganz verboten.

Unerwünschte Pflanzen dürfen auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern nicht mit Herbiziden bekämpft werden. Auf diesen Flächen fehlt eine biologisch aktive Schicht, so dass der Boden die chemischen Stoffe nicht zurückhalten kann und sie bei Regen direkt in die Gewässer ausgewaschen werden. 

Deshalb gilt ein Herbizidverbot:

  • auf und an allen Plätzen (Parkplätze, Lagerplätze, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine, Hartbeläge, Kies- und Mergelflächen etc.)
  • auf Dächern und Terrassen
  • auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen - ausgenommen ist die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen
  • auf und an allen Strassen und Wegen, inkl. Randsteine, Trottoirs und Regenabläufe

Mehr Infos und Alternativen zum Herbizideinsatz finden Sie hier.

 

Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen

Sonderabfälle wie Medikamente, Gifte, Säuren, Farben, Lösungsmitteln usw. sind in erster Linie den Verkaufsgeschäften zurückzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sonderabfälle den Drogerien und den Apotheken zurückzubringen.

Die Rücknahmestellen und weitere Angaben sind unter www.ag.ch Suchwort "Sonderabfälle* publiziert.

Sammelstellen

In der Sammelstelle im Dorf (Gemeindescheune)  können die Wertstoffe Glas, Altöl, Aluminium, Metall, Nespresso-Kapseln und Weissblech abgegeben werden. Die Kadaversammelstelle befindet sich in der ARA Reuss-Schachen, Dammweg 1, 5634 Merenschwand.

Die Grüngutdeponie befindet sich ausserhalb des Dorfes bei der Annahmestelle "Holzweid".

Fragen zur Kehrichtabfuhr

Mit Fragen und Anregungen betreffend der Kehrichtabfuhr wenden Sie sich bitte direkt an:

Voegtlin-Meyer AG
Aumattstrasse 2
5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05
info@voegtlin-meyer.ch

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 18.30 Uhr

Â