Hundekontrolle

Besitzerinnen und Besitzer von Hunden müssen diese bei den Einwohnergemeinden registrieren. Nehmen Sie dafür bitte das Impfbüchlein Ihres Vierbeiners mit. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund bei der alten Wohngemeinde sowie auch der Amicus-Datenbank (www.amicus.ch) anzumelden. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, uns Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes zu melden. Die jährliche Entrichtung der Hundesteuer im Betrag von Fr. 120.00 ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch und wird Ihnen jeweils im Mai zugestellt.

Amicus

 

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 18.30 Uhr

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