Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Folgende Unterlagen liegen vom 19. August 2024 bis am 17. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden:
- Gestaltungsplan „Windpark Lindenberg Teil Nord“
- Gestaltungsplan „Windpark Lindenberg Teil Süd“
- Sondernutzungsvorschriften (SNV) Gestaltungsplan Windpark Lindenberg
- Abschliessender Vorprüfungsbericht Gestaltungsplan „Windpark Lindenberg Nord/Süd“
- Umweltverträglichkeitsbericht: Abschliessende Voruntersuchung
- Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle vom 25. Juli 2024
Als zusätzliche Orientierung und damit nicht einwendungsberechtigte Unterlagen liegen folgende Akten vor:
- Raumplanungsbericht vom 12. August 2024
- Mitwirkungsbericht vom 26. Februar 2021
- Technischer Bericht vom 12. April 2024
- Antragsunterlagen Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) vom 12. April 2024
- Rodungsdossier
- Aktionsprogramm Lindenberg vom 13. März 2020
- Vereinbarung betreffend dem Windpark Lindenberg auf dem Gemeindegebiet von Beinwil
- Domizilhalter- und Dienstleistungsentschädigung
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von gesamtkantonal und regionalen Organisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
An folgenden Daten werden die Projektanten der Windpark Lindenberg AG anwesend sein, um Fragen zum Windpark zu beantworten. Auch der Gemeinderat wird für Fragen zur Änderung Nutzungsplanung und Sondernutzungsplanung zur Verfügung stehen:
- Donnerstag, 29. August 2024, von 14.00 bis 20.00 Uhr
- Dienstag, 10. September 2024, von 14.00 bis 20.00 Uhr.