Kehrichtabfuhr am Karfreitag - Verschiebung des Termins
Die ordentliche Kehrichtabfuhr vom Freitag, 10. April 2020, wird infolge des Feiertags „Karfreitag“ auf Donnerstag, 9. April 2020, vorverschoben. Das Sammelgut ist bis spätestens um 09.00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Gefahren wird die Route 1, d.h. Wallenschwil - Beinwil/Dorf - Winterschwil.
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus empfehlen wir Ihnen gemäss Kanton folgende Massnahmen:
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und
Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden. - Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit
Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet. - Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat ge-
sammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder den Kompost gegeben werden, diese sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Pikettdienst Ostern
Den Pikettdienst für Notfälle (Todesfälle) erreichen Sie während den Osterfeiertagen vom 10. bis 13. April 2020 unter: 056 668 23 63. Wir danken Ihnen für das Verständnis.
Hundekontrolle 2020
Personen, welche einen Hund halten oder für mehr als drei Monate übernehmen, müssen dies der Gemeindekanzlei innert 10 Tagen melden, um sich registrieren zu lassen. Mit der Anmeldung ist der Heimtierausweis und - wenn nötig - die Haltebewilligung einzureichen. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, wird der Hundeausweis/Petcard verschickt.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, erhalten Sie im Mai 2020 die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2020 bis April 2021) in der Höhe von CHF 120.00 pro Hund. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2020 der Gemeindekanzlei zu melden (Tel. 056 668 18 60 / gemeindekanzlei@beinwil.ch).